Aktueller Stand zum Entwurf “Border Target Operatin Model”
Das BMEL informiert, dass das Vereinigte Königreich am 29. August 2023 nun das finale sog. „Border Target Operating Model (BTOM)“ veröffentlichte.
Die tatsächliche Implementierung wurde allerdings erneut zeitlich etwas nach hinten verschoben.
Der Zeitplan sieht nun folgende Schritte vor:
31. Januar 2024 – Einführung der Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr […], Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen […] mit mittlerem Risiko aus der EU. Die Aufhebung der Voranmeldepflicht für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko aus der EU.
30. April 2024 – Einführung dokumentarischer und risikobasierter Nämlichkeits- und Warenkontrollen bei […] Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen […] mit mittlerem Risiko aus der EU. Bestehende Inspektionen von Pflanzen/Pflanzenerzeugnissen mit hohem Risiko aus der EU werden vom Bestimmungsort zu den Grenzkontrollstellen verlagert. GB wird auch damit beginnen, Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern zu vereinfachen. Dazu gehört die Abschaffung der Gesundheitsbescheinigung und der Routinekontrollen bei […] Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit geringem Risiko aus Nicht-EU-Ländern […].
31. Oktober 2024 – Einführung des GB Single Window Systems.
Eine Übersicht des BTOM in Bezug auf Import von Pflanzen finden Sie hier.
Zentrales Element des BTOM ist ein neuer globaler risikobasierter Ansatz: […] Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse werden in Kategorien mit hohem, mittlerem oder geringem Risiko eingeteilt, wobei die Kontrollen entsprechend den von der Ware und dem Herkunftsland ausgehenden Risiken angemessen gewichtet werden.
Die Einstufung in die jeweiligen Risikokategorien finden Sie hier.
Für die einzelnen Risikostufen gelten folgende Regelungen und Fristen:
BTOM Hochrisiko-Güter
Diese Kategorie umfasst alle Pflanzen zum Anpflanzen, Kartoffeln, gebrauchte Landmaschinen, bestimmtes Saatgut und Holz.
Hochrisiko-Pflanzen und -Pflanzenerzeugnisse sowie andere Gegenstände müssen bei der Einfuhr aus der EU, Liechtenstein und der Schweiz vorab angemeldet und mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) versehen werden. Gemäß dem neuen Kontrollansatz, der im Juli 2022 eingeführt wurde, werden sie dann je nach Risiko mit einer Häufigkeit von 5 bis 100 % kontrolliert, wie vergleichbare Nicht-EU-Waren.
Ab dem 30. April 2024 müssen Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse mit hohem Risiko eine Grenzkontrollstelle (GKS) passieren, an der Nämlichkeitskontrollen und Warenkontrollen durchgeführt werden. Die Kontrollen werden nicht mehr an den Bestimmungsorten stattfinden.
BTOM Waren mit mittlerem Risiko
Diese Kategorie umfasst pflanzliche Erzeugnisse mit einem festgestellten Schädlings-/Krankheitsrisiko.
Ab dem 31. Januar 2024 muss für alle Einfuhren von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit mittlerem Risiko (aus der EU) bei der Einfuhr ein Pflanzengesundheitszeugnis vorgelegt werden. Für diese Waren ist weiterhin eine Voranmeldung über IPAFFS erforderlich.
Ab dem 30. April 2024 werden Dokumentenkontrollen sowie Waren- und Nämlichkeitskontrollen an der Grenze für aus der EU eingeführte Waren mit mittlerem Risiko eingeführt. Im Einklang mit der reduzierten Kontrollhäufigkeit wird die Kontrollquote bei EU-Einfuhren 3 % und bei Nicht-EU-Einfuhren 5 % betragen. Dies kann in bestimmten Fällen, in denen zusätzliche Risikofaktoren gelten, geändert werden.
BTOM Güter mit geringem Risiko
Diese Kategorie wird ausnahmsweise für Waren aufgeführt, die nicht an anderer Stelle aufgeführt sind. Sie umfasst Frischwaren, die kein identifiziertes Schädlings-/Krankheitsrisiko für GB darstellen.
Ab dem 31. Januar 2024 werden EU-Waren mit geringem Risiko von systematischen Kontrollen an der Grenze ausgenommen und benötigen daher weder ein Pflanzengesundheitszeugnis noch eine Voranmeldung. Dies gilt für die meisten Obst- und Gemüsearten. Stattdessen werden sie einer verstärkten Überwachung im Landesinneren unterliegen, und zwar durch Überwachung an den geeignetsten Orten und zu den geeignetsten Zeiten sowie durch nachweisgestützte Betriebsbesuche von Pflanzenschutzinspektoren.
Ab dem 30. April 2024 werden die Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern vereinfacht. Dazu gehören die Abschaffung von Pflanzengesundheitszeugnissen und Routinekontrollen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit geringem Risiko aus Nicht-EU-Ländern.
Änderungen dieser Kategorien werden je nach Risikolage weiterhin vorgenommen. GB hat jedoch zugesagt, dass bis zum April 2024 keine weiteren Änderungen der Risikolisten vorgesehen sind.
Weitere wichtige Bereiche des BTOM sind u. a.:
- Neufassung des Authorised Operator Status Programms (Zusammenfassung S. 52)
- IT Systeme und elektronische Zertifizierung (e-PGZ)
- Single Trade Window (S. 82)
Grafische Übersichten und Zusammenfassungen über das Verfahren zum Import von Pflanzen, Pflanzenprodukten und Maschinen und Fahrzeugen sind auf den Seiten 121-127 zu finden.
DAH Ausschuss Agrar- und Handelspolitik (Außenhandel und internationaler Markt)