Antikoagulanzien zur Nagerbekämpfung
Derzeit wird auf europäischer und nationaler Ebene über die Zulässigkeit von Antikoagulanzien zur Nagerbekämpfung beraten. Ein Verbot bzw. deutliche Einschränkungen würden die Qualität von Nahrungs- und Futtermitteln erheblich bis hin zur Unbrauchbarkeit verschlechtern. Dies ist sowohl wirtschaftlich als auch ethisch problematisch. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens haben auch deutsche Behörden, insbesondere die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie das Umweltbundesamt (UBA), die Notwendigkeit des Einsatzes von antikoagulanten Wirkstoffen zur Bekämpfung von Nagetieren im Innenbereich infrage gestellt. Stattdessen, so die Behörden, könnten Schlagfallen genutzt werden.
DER AGRARHANDEL (DAH) hat zusammen mit dem Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) und dem Deutschen Verband Tiernahrung e. V. (DVT) an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) geschrieben und auf die fatalen Konsequenzen für das Schadnager-Monitoring, falls auf die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien verzichtet werden müsste, hingewiesen. Angesichts der erheblichen Schäden, die in den Betrieben unserer Mitgliedsunternehmen durch Nagetiere angerichtet werden können, haben wir deutlich gemacht, dass es fahrlässig wäre, bei Schadnagermonitoring und –bekämpfung auf Antikoagulanzien verzichten zu wollen.
Wir machten in dem Schreiben deutlich, dass die ständige Gefahrensituation sich nicht alleine mit Schlagfallen unter Kontrolle bringen ließe. Non-Tox-Köder und Schlagfallen würden sich lediglich für Bereiche mit geringem Befallsdruck oder geringer Befallswahrscheinlichkeit eignen. Die Wahl der geeigneten Bekämpfungsverfahren müsse in jeder Situation und unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten durch das einzelne Unternehmen erfolgen. Ein effizientes Ergebnis kann nur durch den gleichzeitigen Einsatz mehrerer Werkzeuge erzielt werden, also Schlagfallen in Kombination mit antikoagulanten Ködern. Unsere Unternehmen wären grundsätzlich bereit, auf andere Methoden zurückzugreifen. Allerdings stehen derzeit keine praktikablen und wirksamen Alternativen zur Verfügung, fasst der DAH in seinem Schreiben zusammen.
In der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben des BMUV. Darin wird deutlich, dass das BMUV ebenfalls einwandfreie Nahrungs- und Futtermittel in den Verkehr bringen möchte, um Kontaminationen unter allen Umständen zu verhindern. Aus hiesiger Sicht stelle sich aber die Frage, in welchen Fällen die höchst bedenklichen Antikoagulanzien bei der Schadnagerkontrolle tatsächlich alternativlos sind. Auf Zulassungsentscheidungen nimmt das
Bundesumweltministerium grundsätzlich keinen Einfluss.
Auch viele verschiedene andere Verbände aus den Bereichen Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft sind auf deutscher und/oder europäischer Ebene aktiv geworden und haben ihre Bedenken an das BMUV, das BMEL und/oder die EU-Kommission gesandt. 17 (europäische) Verbände aus dem Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelbereich – darunter auch der Dachverband des DAH auf europäischer Ebene COCERAL- haben an die EU-Kommission ein Schreiben versandt, in dem auf die Wichtigkeit der Antikoagulanzien deutlich gemacht wurde und sich für eine Wiederzulassung stark gemacht wurde. Der DAH geht davon aus, dass Antikoagulanzien als Bekämpfungsmittel wieder zugelassen werden, jedoch mit einer Reihe von Auflagen, die befolgt werden müssen. Der DAH wird weiterhin intensiv an der Thematik arbeiten und Sie über Neuigkeiten informieren
DAH Ausschuss Binnenhandel und nationaler Markt
DAH Ausschuss Agrar- und Handelspolitik (Außenhandel und internationaler Markt)
DAH Ausschuss Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit