Wir beziehen uns auf unser DAH Chef-Info vom 24.04.2023, mit dem wir Sie zuletzt über die aktuelle Entwicklung zur Arbeitszeiterfassung informiert haben. Der BGA hat uns das nachfolgende Update gegeben, das wir Ihnen hiermit gerne zur Verfügung stellen.

Der bisherige Entwurf
Mit dem bisherigen Entwurf wird die vom Koalitionsvertrag angekündigte und dringend erforderliche Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit bzw. der Ruhezeiten nicht angegangen. Stattdessen beschränkt er sich im Wesentlichen auf eine Regulierung der Arbeitszeiterfassung. Für diese ist trotz der vom BAG betonten gesetzgeberischen Gestaltungsspielräume keine echte Formfreiheit vorgesehen. Stattdessen wird die grundsätzliche Pflicht zur elektronischen, taggenauen Aufzeichnung eingeführt. Der für den Arbeitgeber mögliche Verzicht auf die Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen zielt auf die Flankierung der Vertrauensarbeitszeit. Dabei bleibt aber unklar, wie weit die dennoch erforderlichen Kontrollen zu reichen haben. Die sehr begrenzten Abweichungsmöglichkeiten sind allein durch Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen aufgrund eines Tarifvertrages vorgesehen. Damit sollen sie ausschließlich für tarifgebundene Arbeitgeber gelten – was mit Blick auf die ablehnende Haltung von ver.di bei diesem Thema erhebliche Skepsis an einer tariflichen Lösung aufkommen lässt.

Derzeitiger Stand
Inzwischen hat der BGA die erste Runde seiner Gespräche mit den Berichterstattern von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung abgeschlossen. Dabei wurde deutlich, wie verhärtet die Fronten zwischen den Koalitionspartnern bei diesem Thema inzwischen sind. Die FDP hat im April den aus dem BMAS stammenden ersten Entwurf unmittelbar und deutlich abgelehnt, da dieser nicht einmal die Mindestanforderung des Koalitionsvertrags – den Schutz der Vertrauensarbeitszeit – erfülle und deutliche Nachbesserungen gefordert. Seitdem scheint innerhalb der Koalitionsfraktionen wenig Bewegung zu herrschen.

Wie geht es nun weiter?
Aus mehreren Quellen hat der BGA erfahren, dass das BMAS inzwischen an einer Neufassung eines Referentenentwurfs zur Arbeitszeiterfassung arbeite. Hinter den Kulissen höre man aber auch, dass die Gewerkschaftsseite nach wie vor eine Regelung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes massiv kritisiert. Generell gibt es bei den DGB-Gewerkschaften erhebliche Vorbehalte gegen eine gesetzliche Behandlung der Arbeitszeiterfassung. Das Urteil des BAG könne doch auch für sich stehen, so die Argumentation. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch immer unklar, ob sich das BMAS dieser Sichtweise anschließt. Weder ist ein Termin für einen neuen Referentenentwurf angekündigt, noch wurde bislang eine Verbändeanhörung terminiert. Auch in der Vorhabenplanung des Bundeskanzleramtes und den Planungen des Bundeskabinetts taucht das Thema Arbeitszeiterfassung bislang nicht mit einem konkreten Termin auf. Auch für die BDA ist derzeit unklar, ob ein neuer Entwurf kommt und wann.  Ein neuer Referentenentwurf noch im 2. Quartal 2023 scheint deshalb derzeit eher unwahrscheinlich. Wir werden die Debatte weiterhin eng verfolgen und Sie über kurzfristige Neuigkeiten informieren.