Das Thema Cybersicherheit ist in der Wirtschaft und öffentlichen Wahrnehmung längst angekommen. Die Politik zieht nun nach, indem sie mit verschiedenen Gesetzen insbesondere die Unternehmen der kritischen Infrastruktur verpflichtet, höhere Sicherheitsanforderungen als bisher zu erfüllen.

In Kürze: EU Richtlinien weiten Pflichten aus, konkrete Betroffenheit des Agrarhandels noch nicht ganz klar, Abfrage nach Interesse an Seminar mit externem Know-How

Am 16.01.2023 sind dazu zwei EU-Richtlinien in Kraft getreten:

 

Es bleibt einer Überarbeitung der KritisV vorbehalten, ob diese Kriterien 1:1 ins deutsche Recht übernommen werden. Ein Entwurf dazu liegt noch nicht vor. Die Schätzung ist, dass bundesweit 30.000 mehr Unternehmen als jetzt den neuen Pflichten unterfallen werden. Vor allem wird der Pflichtenkatalog mit neuen Risikomanagementvorgaben, Nachweis- und Zertifizierungspflichten sowie Meldepflichten deutlich vergrößert.

Es ist davon auszugehen, dass das Thema für viele unserer Mitglieder dazu führen wird, sich intensiver mit ihrer Cybersicherheit zu beschäftigen. Es sind schon einige Anbieter auf dem Markt, die Fortbildungen oder andere Dienstleistungen dazu anbieten. Als Verband verfügen wir nicht über das notwendige Wissen, Ihnen die technischen Anforderungen und Risikomanagementpflichten darzulegen, die zukünftig erfüllt werden müssen. Wenn Ihrerseits Interesse daran besteht, würden wir uns aber um einen externen Referenten bemühen, um zu diesem Thema in einem (vermutlich kostenpflichtigen) Seminar zu informieren.

Bitte melden Sie uns (unter garbe@der-agrarhandel.de) bis zum 17.10.2023 zurück, wenn Sie Interesse an einem solchen Seminar hätten und ggf. auf welche Fragen/ Themen besonders eingegangen werden sollte.