Die Europäische Kommission hat am 12. September einen Vorschlag (COM 2023/ 533 fin.2) veröffentlicht, der die Zahlungsfristen auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verbindlich auf max. 30 Tage festlegen soll.

Hintergrund für diesen Vorstoß ist die Problematik, dass insbesondere öffentliche Auftraggeber, aber auch Großunternehmen oftmals die Zahlungsziele kleinerer Unternehmen nicht einhalten und Rechnungen erst deutlich verspätet zahlen.

Der Kommissionsvorschlag beinhaltet eine Aktualisierung der aktuellen Regelung aus dem Jahr 2011. Bislang gibt es noch Öffnungsklauseln für eine Verlängerung auf 60 Tage oder mehr. Diese sollen nun gestrichen werden. Auch soll durch die Regelung in einer Verordnung statt einer Richtlinie mehr Verbindlichkeit geschaffen werden. Wird die Frist überschritten, soll der Schuldner verbindlich Verzugszinsen zahlen. Der Satz dafür soll in Eurostaaten um 8 Prozentpunkte über dem EZB-Leitzins liegen, in anderen Staaten entscheiden die dortigen Zentralbanken. Zusätzlich soll die Strafgebühr pro Transaktion von 40 auf 50 Euro steigen. Vertragsbestimmungen, die den Anforderungen der Verordnung nicht genügen (z. B. in AGB), sind nichtig.

Jeder Mitgliedsstaat muss darüber hinaus eine Behörde benennen, die für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung zuständig ist. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten auch dafür zu sorgen, dass Gläubiger innerhalb von 90 Tagen nach Einleitung eines Verfahrens zu einem Vollstreckungstitel gelangen. Parallel soll aber für die Nutzung alternativer Streitschlichtungseinrichtungen geworben werden.

Die Maßnahme ist deutlich strenger als erwartet und Teil eines Maßnahmenpakets, das zur Unterstützung von kleineren Unternehmen (KMU) angekündigt wurde.
Im nächsten Schritt muss der Kommissionsvorschlag nun vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden. Weitere Informationen zum bisherigen Verfahren finden Sie hier.

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