Hamburger Klimaschutzgesetz
Der Hamburger Senat hat am 29.8.2023 ein im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders ambitioniertes Klimaschutzgesetz beschlossen. Auch bestehende Regeln sollen ab 2024 noch einmal verschärft werden.
Ziel ist, den CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 70 Prozent zu senken. 2045 soll Hamburg CO2-neutral werden. Die Hamburgische Bürgerschaft muss die Pläne noch bestätigen.
Im Einzelnen ist Folgendes geplant:
- Vor der Errichtung einer Klimaanlage sollen möglich energiesparende, bzw. passive bauliche Alternativen zur mechanischen Raumkühlung geprüft und vorbehaltlich einer Wirtschaftlichkeitsklausel umgesetzt werden.
- Zusätzlich zu bestehenden Regeln für Neubauten soll ab Anfang 2024 auch für Bestandsgebäude eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt werden. Wer sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 30 Prozent der Fläche mit Solarpaneelen bestücken.
Reparaturmaßnahmen von sturm- oder unwetterbedingten Elementarschäden sollen die Pflicht jedoch nicht auslösen. - Ab 2027 soll im Neubau und bei Bestandsgebäuden eine Solargründachpflicht kommen – das heißt: Zusätzlich zu den Solarpaneelen sollen mindestens 70 Prozent der Dachflächen begrünt werden müssen.
Der Senat will die Solargründächer bis Ende 2026 mit extra 3,5 Millionen Euro fördern. - Neue oder erweiterte Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen müssen zu mind. 40 Prozent der dafür geeigneten Fläche mit Solaranlagen ausgestattet werden.
- Vorrang bekommen sollen zudem der Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Unter anderem sollen die Abstandsregelungen für das Errichten von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen gelockert und das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft werden, um den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen.
DAH Mitglieder Hamburg