Im Fokus Nr. 25 vom 29.06.2023
Lkw-Maut: DAH kritisiert Starttermin und Doppelbelastung
Die Bundesregierung plant eine deutliche Erhöhung der Lkw-Maut. Der Mitte Juni vom Kabinett beschlossene Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ sieht vor, dass die Maut ab den 01. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente in Höhe von 200 Euro je Tonne ergänzt wird – dies entspricht 15,8 Cent je Kilometer für schwere Euro 6-Lkw. Ein Bündnis von fünf Verbänden, darunter auch DER AGRARHANDEL, aus transportintensiven Branchen hat in einem Brief an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages die geplanten Änderungen kritisiert.
So fordern die Hauptgeschäftsführer der beteiligten Verbände, den Geltungsbeginn im Dezember 2023 um einen Monat ins neue Jahr zu verschieben, da „üblicherweise zum Wechsel des Kalenderjahres Preislisten und Verträge überarbeitet werden“. Ansonsten käme es für die betroffenen Betriebe „neben der zusätzlichen Belastung durch die CO2-Komponente auch noch zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand.“
Durch die neue CO2-Komponente verdoppele sich laut den Verbänden die bisherige Maut. Insbesondere bei transportkostenintensiven Gütern führe dies zu erheblichen Preissteigerungen, wodurch die ohnehin hohe Inflation weiter angeheizt werde. Der aktuelle Gesetzesentwurf sehe, entgegen des Koalitionsvertrages, eine Doppelbelastung zusätzlich zur bereits bestehenden CO2-Abgabe laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vor. Die Verbände appellieren, den Koalitionsvertrag einzuhalten und zumindest von der Doppelbelastung abzusehen. Als bürokratiearme Lösung wird vorgeschlagen, den neuen Maut-Teilsatz für schwere Euro 6-Lkws angesichts der bereits bestehenden CO2-Abgabe in Höhe von 35 Euro je Tonne ab 2024 auf 12 Cent je Kilometer zu reduzieren. Damit wäre die Maut immer noch 50 Prozent höher als der Richtwert der EU-Wegekostenrichtlinie, die lediglich 8 Cent vorsieht.
Bereits im Mai hatte sich das Bündnis in einem ersten Schreiben an die Verkehrspolitiker gewandt. Schon damals appellierten die Verbände an die fehlende Lenkungswirkung der Lkw-Maut, da „alternative Antriebe bislang zu wenig verfügbar seien und die Verlagerung auf Schiene und Schiff für viele Branchen aufgrund kurzer Transportstrecken oder dezentraler Verkehre keine Option darstellen“. Stattdessen würde die Maut lediglich die ohnehin hohe Inflation weiter anheizen und Verbraucher und Unternehmen zusätzlich belasten. Nach dem Kabinettsbeschluss verhandeln nun die Regierungsfraktionen im Bundestag das Gesetz. Ein Beschluss wird für Spätsommer/Herbst 2023 erwartet.
Geleakter Vorschlag enthüllt: Die EU-Kommission plant eine Lockerung des Gentechnikrechts
Nach drei Jahren intensiver Diskussionen liegt nun der Vorschlag der EU-Kommission vor, der die zukünftigen Regeln für Pflanzen festlegt, die mit modernen Techniken wie der Gen-Schere CRISPR/Cas gezüchtet wurden. Obwohl der Vorschlag noch nicht offiziell ist, markiert er eine erwartete Abkehr von den zurzeit gültigen Gesetzen zur Gentechnik. Für neu entwickelte Pflanzen, die keine artfremden Gene enthalten, werden praktisch keine speziellen Vorschriften mehr gelten. Einige Tage vor der offiziellen Vorstellung des Gesetzentwurfs durch die EU-Kommission (05. Juli 2023) wurde dieser von einer NGO-Plattform (ARC, Agricultural and Rural Convention) enthüllt und anschließend schnell über Presseagenturen verbreitet. Obwohl der Vorschlag noch nicht endgültig von der Kommission beschlossen wurde, ist nicht zu erwarten, dass sich daran grundlegende Änderungen ergeben werden. Die Richtung ist klar: Die Auflagen für einfache genomeditierte Pflanzen werden deutlich gelockert. In Zukunft sollen Pflanzen, die durch neue Züchtungsmethoden entwickelt wurden, in zwei Kategorien eingeteilt werden:
Kategorie I:
Diese Pflanzen, die gleichwertig zu konventionellen Pflanzen sein sollen, müssen angemeldet werden und unterliegen keinem Zulassungsverfahren oder Risikoprüfung mehr. Weder die Pflanzen noch ihre Produkte müssen in der Wertschöpfungskette gekennzeichnet werden, sondern lediglich das Saatgut wird als “NGT” gekennzeichnet. Es dürfen Genkonstrukte hinzugefügt werden, solange sie von Arten stammen, die natürlich oder mit biotechnologischer Hilfe mit der Pflanze gekreuzt werden können. Bei jeder Pflanze sind bis zu 20 Eingriffe erlaubt, bei denen kleine Erbgut-Sequenzen eingefügt oder entfernt werden. Da die Kriterien für die Einstufung in diese Kategorie sehr breit gefasst sind, wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der zukünftigen Pflanzen dieser Kategorie zugeordnet wird.
Kategorie II:
Alle anderen Pflanzen, die mit neuen Gentechniken entwickelt wurden, denen größere Erbgut-Sequenzen eingefügt werden oder solche, die von fremden Arten stammen sowie NGT-Pflanzen mit eingebauter Herbizidresistenz würden in Kategorie 2 fallen. Diese Pflanzen müssen ein angepasstes Zulassungsverfahren und eine Risikoprüfung durchlaufen. Sie werden weiterhin als Gentechnik-Produkte gekennzeichnet. Allerdings sind einige Erleichterungen vorgesehen, da eine umfassende Risikobewertung nur dann erforderlich ist, wenn es plausible Hinweise auf Risiken gibt. Auch das Monitoring der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit wird reduziert. Die Verpflichtung zur Vorlage eines praxistauglichen Nachweisverfahrens kann ebenfalls entfallen, wenn der Antragsteller nachweist, dass ein solcher Nachweis technisch nicht möglich ist.
Insgesamt würden damit drei verschiedene Regelungen für Gentechnik im Bereich Land- und Lebensmittelwirtschaft bestehen: die bestehenden Regeln für herkömmliche Gentechnik mit Fremd-Genen (Transgenesis), Regelungen für NGT-Pflanzen der Kategorie I und Regelungen für NGT-Pflanzen der Kategorie II. Für die Land- und Lebensmittelwirtschaft stellt dies eine große bürokratische Herausforderung dar.
Wir werden Sie über die Inhalte des Gesetzesentwurfs sowie etwaige Kritikpunkte informieren, sobald die Kommission ihn am 5. Juli 2023 veröffentlicht.
Leak – Draft NGT Regulation and Impact Assessment revealed | Agricultural and Rural Convention (arc2020.eu)
KURZ & KNAPP
Erweitere Folgenabschätzung zur SUR
Im vergangenen Dezember hatten die EU-Landwirtschaftsminister die EU-KOM aufgefordert, die im Mai 2021 vorgelegte Folgenabschätzung zu aktualisieren auch unter Einbezug des
Ukrainekrieges. So kommt die EU-KOM zum Ergebnis, dass die Produktion einer ausreichenden Menge an Nahrungsmitteln durch die Reduktion nicht gefährdet sei. Die größten Folgen sind bei Kulturen zu erwarten, die für die Lebens- und Futtermittelsicherheit eine relativ geringe Rolle spielen – so Weintrauben, Hopfen und Tomaten (Anm. der Redaktion: Ein Schlag ins Gesicht dieser Produzenten). Offenbar stellten die Verfasser fest, dass die schrittweise Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln niedrigere Ertragseinbußen hätte als eine sofortige Halbierung um 50 Prozent. Diese erweiterte Folgenabschätzung ist eine Literaturstudie, die noch nicht veröffentlicht ist. Sofern sie uns vorliegt, werden wir diese verteilen. Der Forderung der EU-Landwirtschaftsminister ist damit aber Rechnung getragen.
Deutscher Bundestag: Antrag zur Freigabe der Agrarflächen abgelehnt
Der Bundestag meldet aktuell, dass am vergangenen Donnerstag, 22. Juni 2023, Anträge von CDU/CSU und AfD zur Aussetzung der Stilllegung von Agrarflächen abgelehnt wurden. Während die Vorlage der Union mit dem Titel „Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Agrarflächen ab 2024 dauerhaft aussetzen“ (20/6179) ansonsten nur bei der AfD auf Zustimmung stieß, wurde die Initiative der AfD mit allen übrigen Stimmen zurückgewiesen. Der Antrag trug den Titel „Welthunger ideologiefrei bekämpfen – Stilllegungsflächen und ökologische Vorrangflächen für Nahrungs- und Futtermittelproduktion freigeben“ (20/1346). Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte zur Abstimmung Beschlussempfehlungen (20/7294, 20/2469) vorgelegt.
EU-Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ tagte
Am 26./27. Juni 2023 kamen die Ministerinnen und Minister für Landwirtschaft und Fischerei in Luxemburg zusammen. Über den Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln hat der schwedische Vorsitz einen Fortschrittsbericht vorgelegt und damit den Weg für einen Gedankenaustausch zwischen den Ministerinnen und Ministern geebnet. Die wichtigsten Ergebnisse der Tagung zusammengefasst lesen Sie hier: Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ – Consilium (europa.eu)
EU-Sanktionspaket gegen Russland
Die Europäische Union hat mit einem 11. Sanktionspaket die Handelsbeschränkungen mit Russland erneut weiter eingeschränkt. Auch das neue Sanktionspaket zielt darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken. Die Handelsbeschränkungen sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 23.06.2023 in Kraft getreten. Hier finden Sie die Kernpunkte sowie weitere Details: Russland 11. EU-Sanktionspaket
August-Börse am 24. August 2023
Wir laden Sie herzlich ein zu unserer traditionellen AUGUST-BÖRSE des AGARHANDELS am Donnerstag, den 24. August 2023 von 14:30 – 18:00 Uhr im Ruder-Club Favorite Hammonia, Alsterufer 9, 20354 Hamburg.
Mit Blick auf die Alster im Herzen Hamburgs bietet die AUGUST-BÖRSE in neuer Location vielfache Gelegenheiten, Ihre Netzwerke auszubauen sowie neue Verbindungen zu knüpfen. Alle weiteren Informationen zur AUGUST-BÖRSE entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben.
Zur Anmeldung gelangen Sie über die Einladung und auch hier: Anmeldung AUGUST-BÖRSE.