OECD-FAO: Höhere Produktivität und starker Agrarhandel

Der OECD-FAO Agricultural Outlook 2023-2032 analysiert die Aussichten für die Entwicklung an den nationalen, regionalen und globalen Märkten für Agrar- und Fischereierzeugnisse in den nächsten zehn Jahren in einem Umfeld anhaltender wirtschaftlicher Risiken, Unsicherheiten und hoher Energiepreise. Demzufolge habe der starke Anstieg der Inputkosten in der Landwirtschaft während der letzten beiden Jahre Besorgnis über die globale Ernährungssicherheit ausgelöst. Der diesjährige
Agrarausblick verdeutlicht, dass steigende Kosten für Düngemittel zu höheren Nahrungsmittelpreisen führen können. Demnach führe jeder Anstieg der Düngerpreise um 1 Prozent zu einem durchschnittlichen Preisanstieg für Agrarerzeugnisse um 0,2 Prozent. Bei pflanzlichen Erzeugnissen, bei denen Düngemittel direkt in der Produktion zum Einsatz kommen, falle der Preisanstieg entsprechend stärker aus, so die Studie.

Für den globalen Nahrungsmittelkonsum gemessen in Kalorien prognostiziert der Ausblick in den nächsten zehn Jahren ein Wachstum von 1,3 Prozent pro Jahr. Diese im Vergleich zu den vergangenen zehn Jahren niedrige Wachstumsrate erklärt sich aus der voraussichtlichen Verlangsamung des Bevölkerungswachstums und des Wachstums des Pro-Kopf-Einkommens. Dem Agrarausblick zufolge ist in Ländern der unteren und mittleren Einkommensgruppe eine rasche Expansion und Intensivierung der Tierproduktion zu erwarten, die in den nächsten zehn Jahren eine starke Steigerung der Nachfrage nach Futtermitteln bewirkt.

Der treibende Faktor für das globale Wachstum der pflanzlichen Erzeugung wird weniger die Ausweitung der Anbauflächen, sondern vor allem eine höhere Produktivität sein. Dementsprechend seien Investitionen in die Steigerung der Ernteerträge und eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsführung von zentraler Bedeutung. Unter der Annahme weiterer Fortschritte in der Pflanzenzüchtung und einer Umstellung auf intensivere Produktionssysteme wird in der Projektion davon ausgegangen, dass das globale Wachstum der pflanzlichen Erzeugung im Betrachtungszeitraum zu 79 Prozent durch Ertragssteigerungen, zu 15 Prozent durch eine Ausweitung der Anbauflächen und zu 6 Prozent durch eine Erhöhung der Anbauintensität zustande kommt.

Der Handel mit agrarischen Primärrohstoffen und verarbeiteten Erzeugnissen wird den Projektionen zufolge bis 2032 proportional zur Steigerung der Produktion wachsen. Obwohl die Coronapandemie weltweit für Handelsstörungen sorgte, erwies sich der Agrarhandel als widerstandsfähig. Das Basisszenario in dem Agrarausblick verdeutliche, wie wichtig ein gut funktionierendes, transparentes und regelbasiertes multilaterales Handelssystem sei. Exportverbote verschärften lediglich den negativen Effekt von Preisunsicherheiten und treiben die Preise in die Höhe. Dies wirke sich auf kurze Sicht negativ auf die globale Ernährungssicherheit aus und verringere zudem auf lange Sicht die Angebotskapazitäten.

DAH-Gesamtvorstand diskutiert über die neuen genomischen Verfahren (NGT)

Der DAH-Gesamtvorstand hat am 10. Juli 2023 über den offiziellen Vorschlag der Europäischen Kommission über eine Verordnung, die die Regulierung von Pflanzen, die mit neuen genomischen Verfahren (NGT) gewonnen wurden, und deren Verwendung in Futtermitteln und Lebensmitteln regelt, diskutiert. Nach dem einschränkenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018, dass Produkte, die mit neuen genomischen Verfahren hergestellt wurden, pauschal dem EU-Gentechnikrecht unterstellte, strebt die Kommission nun eine differenzierte Regelung für diese Produkte an. Diese Regelung soll einerseits ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und andererseits den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie das Potenzial der NGT für den notwendigen Umbau zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen und Lebensmittelsystemen berücksichtigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Regelungsvorschlag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Green Deal und seinen begleitenden Strategien steht. Die Kommission stützt sich insoweit vor allem auf die Ergebnisse ihrer im Auftrag des Rates erstellten umfangreichen Studie vom 29. April 2021 und die nachgelagerten Impact Assessments und Konsultationen.

Die Kommission hat als Konsequenz am 5. Juli 2023 einen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen vorgeschlagen, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren (NGT), wie gezielter Mutagenese und Cisgenese oder Intragenese gewonnen wurden. Andere Genomtechniken sowie Mikroorganismen oder Tiere sind von diesem Regelungsvorschlag nicht erfasst. Für diese gelten weiterhin die bestehenden Vorgaben des EU-Gentechnikrechts. Das EU-Gentechnikrecht bleibt auch für die klassische Gentechnik mit Fremd-Genen (Transgenese) weiterhin anwendbar. Für NGT-Pflanzen, die unter den Anwendungsbereich fallen, stellt der vorliegende Regelungsvorschlag eine „lex specialis“ im Verhältnis zum geltenden EU-Gentechnikrecht dar. Die gewählte Regelungsform der Verordnung zielt darauf ab, das Harmonisierungsziel zu erreichen und eine einheitliche Anwendung der Vorgaben im Binnenmarkt sicherzustellen.

Zu den Inhalten des Vorschlages:

Pflanzen, die mithilfe der genannten neuen genomischen Verfahren entwickelt werden, sollen künftig in zwei Kategorien mit unterschiedlichen Verfahrens- und Prüfanforderungen eingestuft werden. Zu beiden Kategorien werden noch Leitlinien erstellt, die den betroffenen Anwendern als Hilfestellung dienen sollen. NGT-Pflanzen der Kategorie 1 gelten als gleichwertig mit konventionellen Pflanzen und müssen die Äquivalenzkriterien gemäß Anhang I des Vorschlags erfüllen. Diese Pflanzen dürfen ausschließlich Genmaterial enthalten, das bereits im genetischen Pool der jeweiligen Art vorhanden ist. Alle Kategorie 1 NGT-Pflanzen könnten unabhängig von den angewandten Verfahren auch herkömmlich gezüchtet oder durch zufällige Mutation unter natürlichen Bedingungen entstanden sein. Dabei sind die Kategorie 1 NGT-Pflanzen von den Anforderungen des EU-Gentechnikrechts ausgenommen und werden rechtlich wie konventionelle Pflanzen behandelt. Allerdings bleibt der Anbau entsprechend gezüchteter Sorten der Kategorie 1 im Ökolandbau verboten – eine dazugehörige Kennzeichnungspflicht des Saatgutes begrüßt der DAH-Gesamtvorstand ausdrücklich. Die Kategorie 2 NGT-Pflanzen sind Pflanzen, die nicht die Kriterien der Kategorie 1 erfüllen. Die Differenzierung dieser Kategorien führt nach Ansicht des DAH-Gesamtvorstandes zu Herausforderungen im internationalen Handel und kann die Handelsströme nachhaltig beeinflussen.

Im Detail kritisiert der DAH-Gesamtvorstand, dass NGT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 1 fallen, dann in die sog. Kategorie 2 fallen. Unterschiede in der Kategorisierung sind anhand der Anzahl der technischen Eingriffe vorzunehmen. Dieser politische Ansatz existiert in anderen Ländern der Welt nicht. In Länder wie den USA werden Pflanzen der Kategorie NGT 2 als konventionelle Ware gehandelt. Genom-editierte Pflanzen sind konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgesetzt. Unter diesen Umständen stellt sich die Frage, wie mit Konsumware der Kategorie 2 im internationalen Handel rechtssicher umgegangen werden soll. Auch würden Kategorie 2 NGT-Pflanzen in Drittländern kein GVO-Label erhalten. Importware aus Süd- und Nordamerika würde als konventionelle Ware auf den europäischen Markt stoßen. Auch haben viele andere Länder auf der ganzen Welt bereits die Auflagen für genomeditierte Pflanzen gelockert. Gerade erst hat England den Anbau und Verkauf solcher Pflanzen weitgehend freigegeben. Dies führt zu einer weiteren Herausforderung, da europäische Händler keine Möglichkeit haben, Kontaminationen durch NGT-Pflanzen der Kategorie 2 nachzuweisen, da es keine spezifischen Nachweismethoden für diese Pflanzenkategorie gibt, stellte der DAH-Gesamtvorstand heraus.

KURZ & KNAPP

Greening Freight Package erleichtert grenzüberschreitende Verkehre

Am 11. Juli 2023 hat die EU-Kommission die Überarbeitung der Richtlinie für Maße und Gewichte von Fahrzeugen vorgelegt. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Lkw und Fahrzeugkombinationen (EMS – European Modular System), die schwerer als 40 Tonnen sind, soll in der Europäischen Union einfacher werden. Aktuell gibt es für den Einsatz entsprechender Lkw in den EU-Staaten viele verschiedene Regelungen. Der grenzüberschreitende Verkehr ist nur dann erlaubt, wenn zwei Nachbarstaaten mit den gleichen Vorschriften dies vertraglich vereinbaren. Selbst dann darf mit einem überlangen Fahrzeug maximal eine EU-Binnengrenze überquert werden. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, dies zu vereinfachen. Es soll das Prinzip gelten, dass die national akzeptierten realen Gewichte (oberhalb von 40 Tonnen) auch den EMS-Kombinationen gestattet werden müssen, die aus dem EU-Ausland kommen. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, ihre nationalen Vorschriften klar zu kommunizieren und auch anzugeben, auf welchen Straßen die EMS-Lastzüge fahren dürfen. Ein Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie für den Kombinierten Verkehr, die auch zum Paket gehört soll bis Ende Juli ebenfalls noch erfolgen.

Im Rahmen der Verbändeinitiative Verkehrsentlastung setzt sich der DAH seit Jahren gemeinsam mit anderen Verbänden für die Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts von LKW auf 44 Tonnen ein. Die Regelung auf EU-Ebene ist ein starkes Signal in die richtige Richtung für eine Regelung auf nationaler Ebene.

UFOP: Marktinformation Ölsaaten und Biokraftstoffe Juli 2023

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) hat die Juli-Ausgabe der Marktinformationen Ölsaaten und Biokraftstoffe vorgelegt. In dem Bericht finden Sie alle weiteren Informationen und Zusammenfassungen.

UFOP-Marktinformation Juli 2023

Spanische EU-Ratspräsidentschaft gestartet

Am 1. Juli 2023 hat Spanien den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Die spanische Präsidentschaft markiert unter dem Motto “Europa, näher” das erste Kapitel des gemeinsamen 18-monatigen Präsidentschaftsprogramms von Spanien-Belgien-Ungarn. Die vier Prioritäten des Vorsitzes sind die Reindustrialisierung der EU, die Förderung des ökologischen Wandels, die soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit sowie die Stärkung der europäischen Einheit.

Die linke Minderheitsregierung Spaniens hat sich viel vorgenommen. Vor allem aber möchten die Spanier bis Ende des Jahres noch offene Gesetzespakete zusammenschnüren. Und davon gibt es einige – wie die heftig umstrittene Reform der EU-Asyl und Migrationspolitik, Teile des EU-Klimapaketes oder die Reform des Strommarktes. Aber auch das Abkommen mit der südamerikanischen Freihandelszone Mercosur und die Richtlinie zur Europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) soll vorangetrieben werden. Denn nächstes Jahr im Juni stehen EU-Parlamentswahlen an. Je nach Ausgang könnte dies das Kräftegleichgewicht verändern und zu Neubesetzungen der Spitzenpositionen führen. Doch in Spanien wird am 23. Juli 2023 ein neues Parlament gewählt. Umfragen zufolge dürfte die konservative Volkspartei PP die meisten Stimmen bekommen. Sollte es so kommen, müsste sich die neue Regierung erstmal sortieren und würde anschließend möglicherweise andere Schwerpunkte setzen wollen. In Brüssel wird befürchtet, dass ein Machtwechsel laufende EU-Gesetzgebungsvorhaben verzögern könnte.

BLE: Verkauf aus den nationalen Beständen des Bundes

Zum Zwecke der staatlichen Ernährungsvorsorge lagert die BLE im Auftrag des BMEL in der „Bundesreserve Getreide“ Weizen, Roggen und Hafer ein. Die Getreidevorräte werden nach etwa zehn Jahren über öffentliche Ausschreibungen verkauft und durch frisches Getreide ersetzt.

Die BLE bietet aktuell 6.333 Tonnen eingelagerten Weizen in einer Position aus der Bundesreserve Getreide zum Verkauf an. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link. Die Einreichungsfrist für ein Gebot endet am 08.08.2023, 11:00 Uhr. Gebote bitte per E-Mail an nelly.dirks@ble.de und/oder an navo@ble.de.

52883_Weizen_125_Aenderung.pdf und 52883_Weizen_Gebot_Vorlage.pdf

Grain Club informiert über Biokraftstoffe

Ein breites Bündnis der Agrar- und Biokraftstoffwirtschaft unter Beteiligung des Grain Clubs hat am 12. Juli 2023 die neu aufgelegte Broschüre “Politikinformation Biokraftstoffe” vorgestellt. Damit reagieren sie auf die vom Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium wiederholt angestoßene Debatte über eine Abschaffung von Biokraftstoffen, geben einen Überblick zur aktuellen Diskussion und ordnen Fakten ein. Vor dem Hintergrund mutmaßlich falsch deklarierter Importe fortschrittlicher Biokraftstoffe aus China, des Klimawandels sowie der Abhängigkeit von fossilen Kraftstoff-Importen aus autokratischen Ländern fordert die Branche unter anderem wirksamere Kontrollen der Nachhaltigkeitsanforderungen an Biokraftstoffe in den Herstellerländern, höhere Beimischungen für nachhaltige Biokraftstoffe, die Einführung einer CO2-basierten Energiebesteuerung und eine reduzierte Maut für erneuerbare Reinkraftstoffe. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

August-Börse am 24. August 2023

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer traditionellen AUGUST-BÖRSE des AGARHANDELS am Donnerstag, den 24. August 2023 von 14:30 – 18:00 Uhr im Ruder-Club Favorite Hammonia, Alsterufer 9, 20354 Hamburg.

Mit Blick auf die Alster im Herzen Hamburgs bietet die AUGUST-BÖRSE in neuer Location vielfache Gelegenheiten, Ihre Netzwerke auszubauen sowie neue Verbindungen zu knüpfen. Alle weiteren Informationen zur AUGUST-BÖRSE entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben.

Zur Anmeldung gelangen Sie über die Einladung und auch hier: Anmeldung AUGUST-BÖRSE.