BMEL-Erntebericht 2023 – Durchschnittliche Ernte – starke Schwankungen je nach Regionen

Die Folgen der Klimakrise stellen Deutschlands Landwirtschaft vor immer größere Herausforderungen. „Extremwetter machen unsere Ernten immer stärker zu einem Lotteriespiel“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am Montag bei der Vorstellung des diesjährigen Ernteberichts. „Einerseits langanhaltende Hitzephasen und Dürren und andererseits heftige Unwetter mit viel Regen binnen kürzester Zeit sowie Hagel und Stürme – damit müssen die Betriebe künftig zunehmend umgehen.“ In diesem Erntejahr hätten „zahlreiche Wetterkapriolen“ die Landwirte regional sehr unterschiedlich beschäftigt, erklärte Özdemir. Auf einen insgesamt regenreichen Herbst 2022 folgte ein ungewöhnlich milder Winter, der Frühling startete zunächst regenreich und wurde dann sehr trocken, es folgte ein zu Beginn sehr trockener und dann wiederum sehr regnerischer Sommer.

Die Getreideernte insgesamt wird sich voraussichtlich auf rund 38 Millionen Tonnen belaufen und fällt damit in diesem Jahr um 4,1 Prozent kleiner als im Vorjahr aus. Gegenüber dem sechsjährigen Durchschnitt ergibt sich eine Abnahme um 2,1 Prozent. Nur in den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen (+7,8 Prozent), Sachsen-Anhalt (+1,8 Prozent) und Sachsen (+1,1 Prozent) wurde der mehrjährige Vergleich übertroffen. Den stärksten Rückgang haben das Saarland (-9,9 Prozent), Brandenburg (-9,6 Prozent) und Hessen (-7,9 Prozent) zu verbuchen.

Die wichtigste Getreidekultur ist in Deutschland nach wie vor Winterweizen, mit einem Anteil von 46 Prozent an der gesamten Getreidefläche. Die Anbaufläche verringerte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 2,7 Prozent auf 2,81 Millionen Hektar. Im Durchschnitt liegt der Hektarertrag bei 73,9 Dezitonnen und damit 3,4 Prozent unter dem Vorjahr. Die Erntemenge an Winterweizen erreicht voraussichtlich 20,8 Millionen Tonnen. Im Vergleich zum Vorjahr wäre das eine Abnahme um 6,0 Prozent.

Die Winterrapsernte fällt mit voraussichtlich fast 4,2 Millionen Tonnen zufriedenstellend aus. Gegenüber dem sehr guten Vorjahr bedeutet dies einen Mengenrückgang um 3 Prozent. Im Vergleich zum Durchschnitt 2017 bis 2022 sind es 13 Prozent mehr.

Die Anbaufläche für Eiweißpflanzen blieb auf hohem Niveau. Trotz des in den letzten Jahren ausgeweiteten Sojabohnenanbaus bleibt die Felderbse die dominierende Körnerleguminose in Deutschland. Die noch vorläufigen Anbauzahlen für das Jahr 2023 belaufen sich auf rund 117.200 Hektar. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Ausweitung von knapp 10 Pro­zent. Es folgen die Ackerbohne mit rund 60.000 Hektar und noch hinter der Sojabohne an vierter Stelle die Süßlupine mit rund 25.500 Hektar. Belastbare Schätzungen zu den aktuellen Ernteerträgen bei Hülsenfrüchten sind noch nicht verfügbar. Man muss jedoch davon ausgehen, dass vor allem das nasse und kalte Frühjahr, die langen Trockenphasen im Frühsommer sowie der kalte, nasse Juli auch die Ertragsaussichten bei dieser Pflanzengruppe geschmälert haben.

Aber, „Alles in allem können wir zufrieden sein mit der Ernte“, erklärte der Minister. Doch angesichts stark gestiegener Produktionskosten werden die Lebensmittelpreise hoch bleiben, so die Einschätzung des Ministeriums.

Kritisch bewertet der DAH in diesem Zusammenhang weiterhin die Logistik und Transport-infrastruktur. Der Zustand deutscher Straßen und Brücken ist katastrophal und auch die Knotenpunkte zwischen Straße, Schiene und Wasser müssten schneller ausgebaut werden.

 

Stellungnahme zum Explosionsschutz-Leitfaden der BGN erarbeitet

Mitte Juni informierten wir Sie über das Vorhaben der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN), ihren Leitfaden zum Explosionsschutz in Betrieben zur Getreideerfassung und Verarbeitung zu überarbeiten. Im Entwurf sind im Vergleich zur Vorversion aus 2014 wesentliche Verschärfungen vorgesehen, die aus Sicht des AGRARHANDELS viele Standorte in arge Bedrängnis bringen würden. Nun hat ein Leitfaden zwar anders als ein Gesetz oder eine Verordnung keinerlei rechtliche Verbindlichkeit, ein solches Dokument wird jedoch indirekt als Grundlage für Verwaltungsentscheidungen und Versicherungsbedingungen eine gewisse Alternativlosigkeit für die Unternehmen mit sich bringen.

Daher haben wir in den letzten Wochen dazu intensiv gearbeitet. In Kooperation mit dem Deutschen Verband Tiernahrung (DVT) sowie dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) haben wir noch vor der Sommerpause einen „Brandbrief“ an die BGN gerichtet. Unsere Kernforderung war, zunächst eine Analyse erfolgter Schadensfälle und deren Ursachen vorzustellen, um dann in enger Absprache mit den betroffenen Branchen die notwendigen, aber auch ausreichenden Änderungen umzusetzen. Dabei muss das hohe Schutzniveau sichergestellt werden, an dem die Unternehmen auch ein eigenes Interesse haben und hier bereits einen hohen Standard gewährleisten. Maßstab darf aber nicht das „technisch irgendwie Mögliche“ sein, vielmehr gilt es die Verhältnismäßigkeit zu wahren, also die Wirtschaftlichkeit bestimmter Vorgaben ins Verhältnis zum erwarteten Nutzen zu setzen. Die Zielrichtung eines Handlungsleitfadens verstehen wir dahingehend, dass den Unternehmen praktische Hinweise zur Unterstützung gegeben werden, wie die gesetzlichen Vorgaben zum Explosionsschutz umgesetzt werden können. Dieses Ziel verfehlt der Leitfaden deutlich, in dem er Anforderungen definiert, die die Unternehmen vor teilweise praktisch unlösbare und nicht finanzierbare Aufgaben stellen und viele Vorgaben, die in der Feinmüllerei ihre Berechtigung haben mögen, auf den Erfassungshandel und die Futtermühlen überträgt.

Die BGN hat sich daraufhin offen gezeigt, über bestimmte Punkte nochmal mit uns in den Dialog zu gehen, uns dafür jedoch einen knappen Zeitrahmen gesetzt. Wir haben dann in einer kleinen, sehr schlagkräftigen Arbeitsgruppe aus fachlich kompetenten Mitarbeitern/innen unserer Mitgliedsunternehmen eine umfassende Stellungnahme erarbeitet, in der wir den fast 200 Seiten fassenden Leitfaden Stück für Stück kritisch analysiert haben. Alle Anmerkungen haben wir nun in dieser Woche der BGN übersandt und werden weiter darauf drängen, dass es zu maßgeblichen Anpassungen kommt. Einen ersten Teilerfolg konnten wir verbuchen, da die BGN von der zunächst vorgesehenen Einstufung von Elevatoren als nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend offenbar abgewichen ist. Doch gerade bezüglich der Elevatoren gibt es weiterhin kritische Aspekte. So sind wir der Überzeugung, dass ein konstruktiver Explosionsschutz von Elevatoren in der Regel nicht erforderlich ist, sondern vielmehr mit verschiedenen Maßnahmen wie Drehzahl- und Schieflaufwächtern eine Zündquellenvermeidung möglich ist.

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitgliedern unserer Ad hoc-Arbeitsgruppe, die viel Zeit und Mühe darauf investiert haben, ihr Fachwissen zum Wohle aller Unternehmen zum Einsatz zu bringen! Wir halten Sie zu dieser Thematik weiter informiert.

 

KURZ & KNAPP

Augustbörse in Hamburg – Traditionelle Veranstaltung in neuem Gewand

Am letzten Donnerstag, den 24.08.2023 fand die traditionelle Augustbörse erstmalig im Ruder-Club Favorite Hammonia an der Alster statt. Bei wunderschönem Wetter und bestem Blick auf die Alster tauschten sich über 160 Teilnehmer/innen zum aktuellen Branchengeschehen aus. Der Dauerregen Mitte August hatte die Ernte gebremst und so befand man sich nun noch mitten im Erntegeschehen. Die Gäste bestätigten, dass man insbesondere in Norddeutschland mit sehr starken Einbußen an Qualität und Menge beim Getreide auf den Feldern zu rechnen habe. Die sommerliche Location überzeugte sehr, so dass auch die Börse nächstes Jahr im August voraussichtlich an der Alster stattfinden wird. Wir danken allen Vertreter/innen aus unseren Mitgliedsunternehmen und Gästen für Ihren Besuch – wir schätzen die gemeinsame Zeit und den Austausch mit Ihnen sehr.

 

EU-KOM wird Verbot von Inlandsverkäufen ukrainischen Getreides nicht verlängern

Die Europäische Union wird die bis zum 15. September 2023 gültigen Handelsrestriktionen gegenüber einigen Agrareinfuhren aus der Ukraine nicht verlängern. Wie eine Sprecherin der Brüsseler Behörde gegenüber Agra-Europe berichtete, werden die am 2. Mai dieses Jahres in Kraft gesetzten und am 6. Juni 2023 verlängerten Maßnahmen auslaufen. Die Brüsseler Behörde rechtfertigte die bisher ergriffenen Maßnahmen mit den logistischen Engpässen bei diesen Produkten in den genannten fünf Mitgliedstaaten. Ein weiterer Beweggrund sei gewesen, die Länder davon abzubringen, unilaterale Handelsschutzmaßnahmen gegen ukrainische Agrarimporte anzuwenden, räumte die Sprecherin ein. 

Erst vor wenigen Tagen hatten Polen, Ungarn, die Slowakei, Rumänien und Bulgarien erneut auf eine Fortsetzung der Handelsschutzmaßnahmen gegenüber Agrarlieferungen aus der
Ukraine gedrungen. Die Agrarminister dieser Länder verlangten zuletzt in einer gemeinsamen Erklärung, das Schutzinstrument bis Jahresende beizubehalten. Außerdem müsse die Liste der Agrarerzeugnisse, deren Einfuhr in die lokalen Märkte begrenzt werden soll, flexibel ausgestaltet werden. Es wird sich nun zeigen, ob Ungarn und Polen im Alleingang nationale Importverbote verhängen werden.

 

Frans Timmermanns verlässt Brüssel

Der Sozialdemokrat Frans Timmermans wird als Spitzenkandidat ein rot-grünes Bündnis in die niederländische Parlamentswahl Ende des Jahres führen. Das gaben die Parteien nach einer Mitgliederabstimmung am letzten Dienstag bekannt. Timmermans war der einzige Kandidat und erhielt 91,8 Prozent der Stimmen.

Die Rückkehr in die nationale Politik bedeutet, dass Timmermans seinen Posten als Vizepräsident der EU-Kommission niederlegen muss. Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) verliert nicht nur einen ihrer drei Stellvertreter, sondern auch die wichtigste klimapolitische Stimme ihrer Behörde. Der amtierende Außenminister der Niederlande, Wopke Hoekstra, soll neuer EU-Klimakommissar werden. Anders als Timmermans wird Hoekstra allerdings nicht geschäftsführender Vizepräsident für den Green Deal. Wie von der Leyen bereits in der vergangenen Woche erklärte, übernimmt stattdessen der bisherige Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen, der Slowake Maroš Šefčovič, diese Aufgabe.

 

BfR-Präsident Hensel im Tagesspiegel

In einem äußerst lesenswerten Interview mit dem Tagesspiegel spricht der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, über die Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung und der wissenschaftlichen Bewertung gesundheitlicher Risiken. Die Meldung des BUND beispielsweise, dass bei untersuchten Erdbeeren in fast allen Proben Pflanzenschutzmittel gefunden worden seien, bezeichnet Hensel als Panikmache. „Die Menschen befürchten, schleichend vergiftet zu werden. Jetzt auch noch von den Erdbeeren! Leider haben die Medien daran einen großen Anteil, weil sie solche Mitteilungen ungeprüft durchwinken nach dem Motto: Je steiler die These, desto höher die Aufmerksamkeit. Die Rückstände der Pflanzenschutzmittel lagen alle weit unter den erlaubten Rückstandshöchstgehalten, ein Gesundheitsrisiko bestand nicht.“ Bevor ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wird, werde sehr genau geprüft, ob es schädlich für die Umwelt oder ein Risiko für die Gesundheit der Menschen ist, so Hensel weiter. Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstünden Rückstände. Das lasse sich gar nicht vermeiden und das sei auch per se kein Risiko. „Es gibt keinen einzigen Hinweis darauf, dass sich in Deutschland irgendjemand durch Lebensmittel mit Pflanzenschutzmitteln vergiftet hat. Dennoch haben viele Leute Angst davor.“

 

Glyphosat-Zulassung auf EU-Ebene weiter in der Diskussion

Die Wiederzulassung von Glyphosat beschäftigte die EU-Abgeordneten im Agrarausschuss am Mittwoch dieser Woche. Als nächstes wird das Thema im September auf der Tagesordnung des ScoPAFF (Ständiger Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel) stehen. Die Entscheidung wird im Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 12. und
13. Oktober 2023 fallen. Das Unternehmen Bayer hat eine Online-Petition gestartet. Unter Jede Stimme zählt! Glyphosat: Kein Verbot ohne Alternative (kein-verbot-ohne-alternative.de) können Interessierte sich beteiligen.

 

Absenkung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte geplant

Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung soll wie erwartet weiter reduziert werden. Das geht aus dem vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf für ein Wachstumschancengesetz hervor, den das Bundeskabinett auf seiner Klausurtagung in Meseberg beschlossen hat. Danach soll der Durchschnittssatz zum 1. Januar 2024 von 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent sinken.

 

UBA-Studie zum Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer

Laut einer neuen Studie, die das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht hat, haben die Forscher/innen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig gezeigt, dass offenbar in der Realität weit höhere Mengen an Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen als vorhergesagt. In jeder zweiten Wasserprobe überschritten Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, die akzeptablen Konzentrationen. Das Thema Kleingewässermonitoring ist regelmäßig auch Diskussionspunkt in den entsprechenden Arbeitsgruppen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltenden Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) und es werden Vorschläge erarbeitet und diskutiert, inwieweit die Risikominderungsmaßnahmen angepasst werden können. Den vollständigen Abschlussbericht des UBA finden Sie hier.

 

BLE: Verkauf aus den nationalen Beständen des Bundes

Zum Zwecke der staatlichen Ernährungsvorsorge lagert die BLE im Auftrag des BMEL in der „Bundesreserve Getreide“ Weizen, Roggen und Hafer ein. Die Getreidevorräte werden nach etwa zehn Jahren über öffentliche Ausschreibungen verkauft und durch frisches Getreide ersetzt.

Die BLE bietet aktuell 5.217 Tonnen eingelagerten Weizen in zwei Positionen aus der Nationalen Vorratshaltung zum Verkauf an. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link. Die Einreichungsfrist für ein Gebot endet am 10.10.2023, 11:00 Uhr. Gebote bitte per E-Mail an nelly.dirks@ble.de und/oder an navo@ble.de.

52883_Weizen_127_Aenderung.pdf

52883_Weizen_Gebot.pdf