Wie uns das zuständige Referat 712b im BMEL informierte, stellte die EU-Kommission in der COP-Sitzung im Juli einen Entwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1165 vor (siehe Anlage).

In der Sitzung gab es eine Änderung, die die Kommission bereits zugesagt hatte; so sollen bezüglich der Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe mit geringem Risiko mit dem Zusatz gelistet werden, dass sie nicht als Herbizid verwendet werden dürfen. Die Kommission prüft auch noch weitere Kommentare der Mitgliedstaaten aus der Sitzung, es ist aber keine schriftliche Kommentierung mehr möglich. Der Entwurf soll kurzfristig in die Konsultation der Kommissionsdienststellen gehen und anschließend im Rahmen des Feedback-Verfahrens veröffentlicht werden. Hier ergibt sich die Möglichkeit der Kommentierung für die Öffentlichkeit.

Voraussichtlich in der COP-Sitzung am 3. Oktober 2023 werden die Mitgliedstaaten dann über den Rechtsakt abstimmen. Der Rechtsakt soll dann noch vor Jahresende veröffentlicht werden.

DAH Ausschuss Ökologischer Landbau und Ökohandel