Gerne möchten wir Sie darüber informieren, das die Klassifizierung als “Winterung” oder “Sommerung“ von dem Zeitpunkt der Aussaat abhängt. Weitere Details im Folgenden:

Im Detail:

Die Einstufung einer Kultur als “Winterung” oder “Sommerung” hat Auswirkungen auf die erlaubten Pflanzenschutzmittel für diese Kultur. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundessortenamt (BSA) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) für Pflanzenschutz klargestellt, nach welchem Kriterium diese Klassifizierung erfolgt. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt der Aussaat der Kultur und nicht die beschreibende Sortenliste des BSA.

Ein Beispiel dafür ist, dass laut dem BVL eine im Herbst gesäte Sommergerste aus Pflanzenschutzsicht der Wintergerste gleichgestellt wird. Daher dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die für die Anwendung auf Wintergerste zugelassen sind. Das Bundesamt verdeutlicht, dass damit eine Angelegenheit geklärt wurde, für die es bisher keine offizielle Einschätzung gab.

Die Regelung hat ihre Grundlage darin, dass aufgrund der zunehmend milden Winter in den letzten Jahren immer öfter Sommergerste im Herbst direkt nach der Aussaat von Winterweizen gepflanzt wird. Das Ziel dabei ist, dass die Sommergerste bereits im Herbst austreibt und zum Ende des Winters in die Wachstumsphase übergeht. Durch den Einsatz winterharter Sorten von Sommergerste können die Niederschläge im Winter besser genutzt werden. Ein ähnliches Vorgehen ist bereits beim Weizenanbau mit dem “Wechselweizen” in der Praxis etabliert.

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