LkSG: Aktualisierter Fragebogen und neue FAQ beim BAFA abrufbar
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Informationsangebot zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erheblich ausgeweitet. Der Berichtsfragebogen, den die verpflichteten Unternehmen online ausfüllen müssen, ist nun auch ohne Registrierung erhältlich. Ebenso hat das BAFA die „Anleitung zur Registrierung Dateien“ veröffentlicht.
Des Weiteren hat das BAFA auch seinen Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ) aktualisiert. Zur Vorauflage des FAQ gibt es inhaltliche Anpassungen. Insbesondere die Informationen aus den Handreichungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zur Zusammenarbeit in der Lieferkette wurden unter XVII.1-6. neu aufgenommen. Die Handreichung vom BAFA und dem Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie hier.
Das BAFA stellt überdies erneut klar, dass es keine ausdrücklichen Pflichten für die KMU aus dem LkSG gibt. Auch wird die Behörde keine KMU prüfen.
DAH Ausschuss Agrar- und Handelspolitik (Außenhandel und internationaler Markt)