Unser Dachverband, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) informiert über den aktuellen Entwurf der EU-Kommission zum 11. Sanktionspaket:

Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten ihren Entwurf für ein 11. Sanktionspaket gegen Russland vorlegt. Das entsprechende Dokument der Kommission finden Sie im Anhang dieser Nachricht.
Der Entwurf umfasst dabei Maßnahmen, die insbesondere darauf abzielen, die Umgehung der bisherigen Sanktionsmaßnahmen gegen Russland durch Warenströme über Drittländer zu verhindern.

Die Kommission sieht dazu im neuen Entwurf die folgenden wesentlichen Punkte vor:

Bisher nicht vorgesehen ist die Einführung von unmittelbar wirkenden Maßnahmen wie die Einführung einer Endverbleibserklärung, wie sie sich zuletzt noch durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) lanciert wurden. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die noch zu verabschiedenden Regelungen den Rahmen für eine spätere Einführung solcher Maßnahmen bilden. Für drittstaatlich Unternehmen stellt sich zudem die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ihnen die europäischen Sanktionsvorhaben entgegenhalten werden können.

Der Kommissionsentwurf wird zusammen mit den Ressorts der Mitgliedsstaaten abgestimmt und angepasst. Hierdurch können sich noch weitere Änderungen ergeben, sodass der vorliegende Entwurf als vorläufig anzusehen ist.

Der BGA nimmt Anmerkungen und Einschätzungen zu den bestehenden und sich abzeichnenden Tendenzen bis zum 31.05.2023 entgegen.
Bei Rückfragen zum Entwurf der Kommission sowie zu den Sanktionen gegen die Russische Föderation stehen wir Ihnen oder direkt Herr Dr. Stephan Benz, Referent Außenwirtschaftsrecht und Außenwirtschaftsförderung, BGA, stephan.benz@bga.de, Tel.. +49 (0)30 59 00 99-591, gerne zur Verfügung.