Sanktionen: Entwurf der EU-Kommission zum 11. Sanktionspaket
Unser Dachverband, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) informiert über den aktuellen Entwurf der EU-Kommission zum 11. Sanktionspaket:
Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten ihren Entwurf für ein 11. Sanktionspaket gegen Russland vorlegt. Das entsprechende Dokument der Kommission finden Sie im Anhang dieser Nachricht.
Der Entwurf umfasst dabei Maßnahmen, die insbesondere darauf abzielen, die Umgehung der bisherigen Sanktionsmaßnahmen gegen Russland durch Warenströme über Drittländer zu verhindern.
Die Kommission sieht dazu im neuen Entwurf die folgenden wesentlichen Punkte vor:
- Listung von Drittstaaten: die Ausfuhr von Waren und Technologien, deren Ausfuhr gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nach Russland verboten ist, soll auch auf Drittländer ausgeweitet werden können, sofern in deren Hoheitsgebiet nachweislich ein anhaltendes und besonders hohes Risiko besteht, dass dort eine Ausfuhr zugunsten Russlands stattfindet. Hierzu sollen Risikoländer und betroffene Waren nach eingehender Analyse und Konsultationen mit deren Regierungen entsprechend von der Kommission gelistet werden.
- Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen auf weitere 35 Einrichtungen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen.
- Ausweitung der Liste für Ausfuhrbeschränkungen auf weitere Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, inklusive elektronische Bauteile, Halbleitermaterialien, Herstellungs- und Prüfgeräte für elektronische integrierte Schaltungen und Leiterplatten, Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ausgangsstoffe für chemische Waffen, optische Bauteile, Navigationsinstrumente, Metalle, die im Verteidigungssektor verwendet werden und Schiffsausrüstung.
- Ausweitung der Liste für Ausfuhrbeschränkungen auf Gütern, die zum Ausbau der russischen Industriekapazitäten beitragen könnten.
- Verlängerung der Aussetzung von Sendelizenzen in der EU für zwei russische Medien, die unter ständiger Kontrolle der russischen Führung stehen, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu verhindern.
- Einschränkung russischer Transport- und Warenlogistik in der EU (Verbot auf die Beförderung von Gütern auf der Straße in der EU mit in Russland zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern, Verbot von Zugang zu den Häfen und Schleusen der EU für alle Schiffe, die Waren transportieren, deren Einfuhr, Erwerb oder Verbringung in die Union gemäß der Verordnung (EU) 833/2014 verboten ist.).
- Etc.
Bisher nicht vorgesehen ist die Einführung von unmittelbar wirkenden Maßnahmen wie die Einführung einer Endverbleibserklärung, wie sie sich zuletzt noch durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) lanciert wurden. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die noch zu verabschiedenden Regelungen den Rahmen für eine spätere Einführung solcher Maßnahmen bilden. Für drittstaatlich Unternehmen stellt sich zudem die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ihnen die europäischen Sanktionsvorhaben entgegenhalten werden können.
Der Kommissionsentwurf wird zusammen mit den Ressorts der Mitgliedsstaaten abgestimmt und angepasst. Hierdurch können sich noch weitere Änderungen ergeben, sodass der vorliegende Entwurf als vorläufig anzusehen ist.
Der BGA nimmt Anmerkungen und Einschätzungen zu den bestehenden und sich abzeichnenden Tendenzen bis zum 31.05.2023 entgegen.
Bei Rückfragen zum Entwurf der Kommission sowie zu den Sanktionen gegen die Russische Föderation stehen wir Ihnen oder direkt Herr Dr. Stephan Benz, Referent Außenwirtschaftsrecht und Außenwirtschaftsförderung, BGA, stephan.benz@bga.de, Tel.. +49 (0)30 59 00 99-591, gerne zur Verfügung.