Sicherheitsdatenblätter – aktuelle Informationen
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie heute für das Thema „Sicherheitsdatenblätter, Haftung für nicht-aktuelle Informationen“ sensibilisieren.
Bekanntlich trifft den Inverkehrbringer von Produkten nach der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Pflicht, seinen Kunden entsprechende Sicherheitsdatenblätter (SDB) zur Verfügung zu stellen.
Der DAH hat für seine Mitglieder schon vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag mit der Land24 GmbH geschlossen. Diese betreibt eine Datenbank und App, über die die SDB zur Verfügung gestellt werden und auf die unsere Mitglieder, die sich an diesem Angebot explizit beteiligen, verweisen dürfen.
Land24.de ist als Auftragnehmerin verpflichtet, die Datenbank fortwährend zu aktualisieren und auf Richtigkeit zu überprüfen. Nach hiesiger Rechtsauffassung kann ein Unternehmen, welches sich über den DAH dieser Datenbank angeschlossen hat, nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn hier Fehler enthalten sind und aufgrund dieser Fehler ein Dritter einen Schaden erleidet. Eine verschuldensunabhängige Haftung sehen wir nicht.
Auch ist nach unserer Einschätzung keine Ordnungswidrigkeit erfüllt. Land24.de arbeitet mit der zuständigen Aufsichtsbehörde BauA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) zusammen und wir sehen keine Anhaltspunkte, an der ordnungsgemäßen Arbeit zu zweifeln.
Nichtsdestotrotz kann es vorübergehend immer dazu kommen, dass SDB nicht auf dem aktuellen Stand sind, zumal seitens der Industrie bislang keine Lösung in Sicht ist, um eine ständig aktuelle, unbürokratische Verfügbarkeit der SDB zu ermöglichen, etwa mittels QR-Codes auf dem Produkt oder vergleichbaren Ansätzen.
Damit Land24.de seiner Aufgabe bestmöglich nachkommen kann, möchten wir nochmal dazu aufrufen, veraltete oder fehlende SDB, die Ihnen in der Datenbank auffallen, an uns zu melden (steiner@der-agrarhandel.de), damit wir diese Informationen weiterleiten können und somit unserer Verpflichtung nachkommen, Land24.de regelmäßig zu kontrollieren und uns von ihrer Zuverlässigkeit zu überzeugen.
DAH Ausschuss Betriebsmittel