Anbei finden Sie das offizielle EU-Amtsblatt, aus dem Sie verschiedene Verlängerungen von Wirkstoffgenehmigungen entnehmen können – Tebuconazol ist um knapp 3 Jahre verlängert worden.

Aus den Erwägungsgründen können Sie folgendes entnehmen:

Da die Risikobewertung von den jeweiligen berichterstattenden Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen wurde und noch mehr Zeit für den Abschluss des jeweiligen Erneuerungsverfahrens erforderlich ist, sollte die Laufzeit der Genehmigung für die Wirkstoffe 2,5-Dichlorbenzoesäuremethylester, Essigsäure, Aluminiumphospid, Calciumcarbid, Dodemorph, Ethylen, Flonicamid (IKI-220), Eisensulfat, Magnesiumphosphid, Metamitron, Sulcotrion und Harnstoff um 39 Monate, für die Wirkstoffe Teebaumextrakt, Maltodextrin, Pflanzenöle/Nelkenöl und Pflanzenöle/Grüne-Minze-Öl um 29 Monate und für den Wirkstoff Tebuconazol um fünfunddreißigeinhalb Monate verlängert werden.

Tebuconazol läuft gemäß EU-Datenbank aktuell am 31.08.2023 aus. Die Verlängerung der entsprechenden Beizzulassungen (wenn nicht andere Wirkstoffe in ihr enthalten sind, die auslaufen bzw. bald auslaufen) folgt in der Regel durch das BVL automatisch mit einer entsprechenden Fachmeldung.

DAH Ausschuss Betriebsmittel