GUT ZU WISSEN IM AGRARHANDEL

„EUDR – Sachstand der politischen Debatte und praktische Fragen der Anwendbarkeit“

Dienstag, 24. September 2024 von 10:00 – 12:30 Uhr, Online-Seminar

Nach der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) dürfen relevante Erzeugnisse, die ab dem 31. Dezember 2024 erzeugt werden, nur in der Europäischen Union in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden, wenn diese entwaldungsfrei sind, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Der Stichtag für die Anwendung der EUDR rückt mit dem Jahresende nun näher. Die Perspektiven für eine etwaige Verschiebung sind immer noch nicht konkreter geworden.

Weitere Einzelheiten lesen Sie im Programm. Für Ihre Fragen steht Ihnen Stephanie Kröger (Tel.: 040 369879-15), kroeger@der-agrarhandel.de) gerne zur Verfügung.

Die Veranstaltung richtet sich nur an Mitglieder des DAH, Grofor, BVO und ist kostenfrei.

Datenschutz
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