Schiedsgericht

 

Das Schiedsgericht des AGRARHANDELS ist seit seiner Gründung im Jahre 1863 das älteste der Branche und mit jährlich rund 25-50 abgewickelten Verfahren auch das am häufigsten angerufene. Sein Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen zwei Vertragsparteien im Getreide- und Futtermittelhandel beizulegen. Dafür reicht eine Partei Schiedsklage ein, um beispielsweise im Falle eines Zahlungsausfalls, bei Nichterfüllung des Vertrages oder mangelhafter Warenqualität ihr Recht geltend zu machen. Falls Sie sich mit einem Vertragspartner uneinig sind und den Weg eines Schiedsverfahrens erwägen, wenden Sie sich gern an uns. Wir informieren Sie gern zu den Modalitäten.

Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren vor dem Amts- oder Landgericht handelt es sich bei einem Schiedsverfahren um einen Prozess nach vereinbarten Regeln vor Schiedsrichtern, die von den jeweiligen Schiedsparteien zuvor benannt wurden. Ähnlich wie bei staatlichen Gerichtsverfahren (Urteil) steht am Ende eines Schiedsverfahrens eine Entscheidung in Form eines Schiedsspruches.

8./9. November 2023