Pressemitteilungen

Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.
„Das BGH-Urteil zum Sortenschutz für Konsumware verlagert eine Problematik auf den Agrarhandel, die dort nicht richtig platziert ist.“ Darauf weist Martin Courbier, Geschäftsführer des Verbandes DER AGRARHANDEL e.V. (DAH) hin. Die Frage der ordnungsgemäßen Lizenzabgabe für Saatgut ist ein Thema zwischen Landwirten als Verwendern des Saatgutes und Züchtern als Inhabern des geistigen Eigentums an den Sorten.
Mit besorgtem Blick nach Brüssel verfolgen die beiden Verbände DER AGRARHANDEL e.V. (DAH) sowie der Deutsche Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V. (Grofor) die Entscheidungen rund um das Thema NGT und appellieren an die Politik, in Sachen Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung notwendige Änderungen vorzunehmen.
Die Verbände der deutschen Saat-, Pflanzgut- und Kartoffelwirtschaft sowie des Gartenbaus betrachten den Bericht des Landwirtschaftsausschusses des Europaparlaments COMAGRI zur Überarbeitung des europäischen Saat- und Pflanzgutrechtes mit großer Sorge.
Das morgen im Vermittlungsausschuss diskutierte Wachstumschancengesetz darf aus Sicht des Verbandes DER AGRARHANDEL (DAH) nicht noch weiter zu einem Klein-Klein von Minimalregelungen heruntergebrochen werden. Vielmehr bedarf es mutiger, weitreichender Entscheidungen in der Wirtschafts- und Steuerpolitik, um Deutschland als Agrarwirtschaftsstandort attraktiv zu halten.
DER AGRARHANDEL hat eine klare Meinung zur geplanten EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) und zeigt sich nach der deutlichen Positionierung der beiden FDP-Minister Lindner und Buschmann, die eine Enthaltung Deutschlands am 8. Februar in Brüssel bedeutet, bestärkt: „Das Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) hat unsere Unternehmen schon vor große Herausforderungen gestellt und die CSDDD würde – Stand heute – noch einen obendrauf setzen.
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft hält die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), zwölf Monate vor dem geplanten Start, in wesentlichen Teilen für noch nicht umsetzbar. Es fehlt eine konkrete Auflistung der vorzulegenden Informationen sowie ein ausgereiftes IT-System für die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht. Die notwendige staatliche Kooperation mit wichtigen Herkunftsländern ist ebenfalls in weiter Ferne.
Das Vorhaben der EU-Kommission, Zahlungsziele für alle Verträge zwischen Unternehmen ausnahmslos auf 30 Tage festzusetzen, schießt deutlich über das Ziel hinaus und ist dringend zu stoppen. Diese Forderung erhebt DER AGRARHANDEL anlässlich der in Brüssel aktuell laufenden Überarbeitung der Verordnung über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
Heute wird im Europäischen Parlament über den Vorschlag zur Sustainable Use Regulation (SUR) abgestimmt. Martin Courbier, Geschäftsführer des Verbandes DER AGRARHANDEL, appelliert an die Parlamentsmitglieder, bei ihrer Entscheidung auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu setzen und die prognostizierten negativen Auswirkungen eines stark reduzierten Pflanzenschutzmittel-Portfolios zu berücksichtigen, wie sie von Fachleuten vorhergesagt werden.
DER AGRARHANDEL e.V. (DAH) bezieht deutlich Stellung zu dem von foodwatch angeprangerten Pflanzenschutzmitteleinsatz bei Getreide – der Verband fordert foodwatch dazu auf, statt reißerischerer Panikmache lieber auf Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse zu setzen. Diese stehen deutlich auf Seiten der hochqualitativen Lebensmittel hierzulande und deren Erzeugern.
AUGUST BÖRSE 2024

29. August 2024