EU-Indien-Freihandelsabkommen abgeschlossen: DER AGRARHANDEL sieht strategischen Fortschritt mit Potenzial
Hamburg/Berlin, 27.01.2026
DER AGRARHANDEL begrüßt den gestrigen Abschluss der Verhandlungen zum EU-Indien-Freihandelsabkommen (FTA) als geopolitisch klugen und pragmatischen Schritt. Obwohl sensible Agrarprodukte wie Milch, Zucker, Reis und Weichweizen ausgenommen bleiben, stärkt das Abkommen indirekt den deutschen Agrarhandel durch stabilere Rahmenbedingungen und zukünftige Eröffnungen. „Dieser Deal schafft Europas größte Freihandelszone und bindet Indien enger an uns, ein Baustein gegen Abhängigkeiten von China und Russland“, betont Martin Courbier, Geschäftsführer von DER AGRARHANDEL.
Chancen und Realitäten im Agrarhandel
Das Abkommen eliminiert Zölle für EU-Agri-Food-Exporte wie Olivenöl (bis 45 Prozent), Säfte und Bier (bis 55 Prozent) sowie Pasta und Tierfutter (33 Prozent) – sofort oder gestaffelt. Alkoholzölle sinken von bis 150 Prozent auf 30–50 Prozent. SPS-Standards bleiben uneingeschränkt geschützt. Die bewusste Ausklammerung sensibler Bereiche war unvermeidbar, um den Deal zu sichern: Indiens Kleinbauern und EU-Agrarkonflikte erfordern schrittweisen Aufbau.
„Rein ökonomisch entgehen der Landwirtschaft kurzfristig Volumenmärkte, doch Indien ist keine ‚Low-Hanging-Fruit‘ wie Mercosur. Es ist ein mittel- bis langfristiger Wachstumspartner für Premium-Produkte, verarbeitete Lebensmittel und Futtermittel“, erläutert der Verband. Dank Bevölkerungswachstum und Urbanisierung wächst die Nachfrage enorm, hier punkten deutsche Qualität und Nachhaltigkeit. Der Agrarhandel profitiert von verbesserten Rahmenbedingungen. Bessere Logistik, Dienstleistungen, Zertifizierungen, digitaler Handel und Investitionen erleichtern die Planung komplexer Lieferketten nach Indien. Gleichzeitig sorgt eine höhere regulatorische Kohärenz für mehr Vorhersagbarkeit durch harmonisierte Standards bei Nachhaltigkeit, Zoll, Ursprung und SPS-Anforderungen. Darüber hinaus eröffnet das Abkommen zukunftsweisende Perspektiven: Ein tragfähiges Grundabkommen lässt sich leichter um Agrar-Kapitel erweitern oder gezielt für bestimmte Produkte öffnen, statt bei einem gescheiterten „Alles-oder-Nichts“-Ansatz von vorne zu beginnen.
Ausblick und Forderung
Nach juristischer Revision folgt die Ratifizierung durch den EU-Rat, EU-Parlament und Indien. Das Inkrafttreten ist für voraussichtlich 2026/2027 avisiert. DER AGRARHANDEL fordert einen stufenweisen Ausbau zu fairen Agrarhandelsbedingungen: „Dieses Abkommen ist kein Endpunkt, sondern Sprungbrett für eine echte Freihandelszone.“
DER AGRARHANDEL
DER AGRARHANDEL ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern.
Pressekontakt
Martin Courbier
Geschäftsführer
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