DER AGRARHANDEL e.V. (DAH) begrüßt, dass mit dem Beschlussvorschlag für die Agrarministerkonferenz vom 23. bis 25. September 2026 in Würzburg endlich Bewegung in die Neuausrichtung des Düngerechts kommt. Dass zwei der drei zur Diskussion stehenden Varianten ohne die Ausweisung Roter Gebiete auskommen, kann ein richtiger Weg sein: Pauschale Gebietskulissen haben ganze Regionen unter Generalverdacht gestellt, ohne dass die betroffenen Betriebe etwas an ihrer Einstufung ändern konnten. Verursachergerechtigkeit sieht anders aus.

Zugleich sieht der DAH einen zentralen Baustein des sogenannten Modells Bayern kritisch. Die dort vorgesehene neue Meldepflicht für Mineraldünger soll die Einhaltung gesamtbetrieblicher Obergrenzen kontrollierbar machen. Setzt sie – wie in den bisherigen Länderinitiativen angelegt – beim Agrarhandel an, lehnt der DAH sie vehement ab. „Die Abschaffung der Roten Gebiete darf nicht mit einer Datenerhebung erkauft werden, die beim Agrarhandel ansetzt und dem Gewässerschutz gar nicht weiterhilft“, sagt Martin Courbier, Geschäftsführer des DAH. „Entscheidend ist nicht, wie viel Dünger verkauft wird, sondern ob er fachgerecht, am richtigen Ort und in der richtigen Menge ausgebracht wird. Genau das kann eine Absatzmeldung nicht abbilden.“

Aus Sicht des Verbandes bleibt eine Meldung verkaufter Mengen strukturell blind: Sie unterscheidet nicht danach, ob Dünger in derselben Saison ausgebracht oder eingelagert wird, ob er am Standort des Käufers verbleibt, über Ländergrenzen transportiert oder exportiert wird. Der Handel beliefert überregional, Betriebe bewirtschaften Flächen regional und ein Teil der Landwirtschaft wird direkt vom Hersteller beliefert. Ein daraus abgeleitetes Bild der regionalen Nährstoffsituation wäre unvollständig und irreführend.

Hinzu kommt der praktische Aufwand: Eine auswertbare Meldung erfordert erhebliche manuelle Arbeit oder kostspielige IT-Anpassungen. Ungeklärt bleibt zudem, welche Behörde die Daten auswerten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen soll. Eine Rechtsgrundlage, den Verkauf von Düngemitteln auf Basis gemeldeter Mengen zu beschränken, existiert nicht. Für die Erfassung der Warenströme auf vorgelagerter Ebene gibt es mit der amtlichen Düngemittelstatistik längst ein etabliertes Instrument.

Skeptisch beurteilt der DAH auch, was ein Wahlrecht der Länder für den überregional tätigen Handel bedeutet. Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern müssten sich auf parallele Systeme mit unterschiedlichen Anforderungen einstellen – und das ausgerechnet in einem Verordnungsrahmen, der ausdrücklich zum Bürokratieabbau beitragen soll. Der Verband fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister daher auf, bei allen Varianten bundeseinheitliche Regelungen für den vor- und nachgelagerten Bereich sicherzustellen.

„Wir bringen unsere Praxiserfahrung gern in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein“, so Courbier. „Aber die Kontrolle der Düngung gehört dorthin, wo gedüngt wird – nicht in die Rechnungsläufe der Handelsunternehmen.“

 

DER AGRARHANDEL

DER AGRARHANDEL e.V. ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern.

 

Pressekontakt

Martin Courbier
Geschäftsführer
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