DER AGRARHANDEL begrüßt ausdrücklich die Ankündigung der Europäischen Kommission, ihren Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zurückzuziehen. Im am 4. November 2026 vorgelegten Arbeitsprogramm für 2027 führt die Kommission die sogenannte Late Payment Verordnung ausdrücklich unter den zur Rücknahme vorgesehenen Gesetzgebungsvorschlägen auf. Zur Begründung verweist sie darauf, dass das Vorhaben seit mehr als drei Jahren bei den europäischen Gesetzgebern anhängig ist, eine beträchtliche Zahl von Mitgliedstaaten eine weitere Befassung ablehnt und eine Zustimmung im Rat daher in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

„Das ist eine gute Nachricht für den mittelständischen Agrarhandel und für die Landwirtschaft. Zahlungsverzug muss wirksam bekämpft werden. Starre gesetzliche Zahlungsfristen, die bewährte und für beide Seiten sinnvolle Vereinbarungen unmöglich machen, waren dafür aber der falsche Weg“, erklärt Geschäftsführer Martin Courbier.

DER AGRAHANDEL hat sich seit Bekanntwerden des Entwurfs immer vehement gegen den Verordnungsvorschlag ausgesprochen. Dieser hätte tief in die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen eingegriffen. Gerade für die Agrarwirtschaft wären die Folgen erheblich gewesen. Landwirtschaft und Agrarhandel arbeiten häufig mit langjährigen Kontokorrentbeziehungen, in die gegenseitige Forderungen aus dem Bezug von Betriebsmitteln und der Vermarktung der Ernte eingestellt werden. Diese Praxis berücksichtigt die besonderen saisonalen Zahlungsströme in der Landwirtschaft. Das Kontokorrent schafft somit für beide Seiten Flexibilität und hilft, saisonale Liquiditätsspitzen auszugleichen.

Eine starre Zahlungsfrist von 30 Tagen hätte diese bewährten Geschäftsmodelle erheblich erschwert. Ausgerechnet eine Regelung, die die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen verbessern sollte, hätte damit neue Liquiditätsprobleme für landwirtschaftliche Betriebe und mittelständische Agrarhandelsunternehmen schaffen können. Problematisch waren aus unserer Sicht auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Verzugszinsen und Stundungen. Geschäftspartner müssen weiterhin die Möglichkeit haben, flexibel auf vorübergehende finanzielle Engpässe zu reagieren. Wer einem langjährigen Vertragspartner entgegenkommen möchte, sollte daran nicht durch gesetzliche Vorgaben gehindert werden.

Hinzu kommen die Folgen für den internationalen Agrarrohstoffhandel. Europäische Unternehmen stehen im weltweiten Wettbewerb mit Händlern, die ihren Geschäftspartnern marktübliche längere Zahlungsziele anbieten können. Eine starre europäische Vorgabe hätte deshalb die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Sitz in der EU zusätzlich beeinträchtigt.

„Die angekündigte Rücknahme ist deshalb die richtige Entscheidung. Sie zeigt zugleich, worauf es bei guter Regulierung ankommt: Ein berechtigtes politisches Ziel darf nicht dazu führen, funktionierende Geschäftsmodelle einzuschränken, zusätzliche Bürokratie zu schaffen und die Vertragsfreiheit ohne ausreichenden Grund zu beschneiden. Gerade für den mittelständischen Agrarhandel brauchen wir Regeln, die die wirtschaftliche Praxis berücksichtigen“, zeigt sich Courbier überzeugt.

 

DER AGRARHANDEL

DER AGRARHANDEL e.V. ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern.

 

Pressekontakt

Martin Courbier
Geschäftsführer
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2026-11-05_PM_Late Payment Verordnung vor dem Aus