GUT ZU WISSEN IM AGRARHANDEL
Aktuelle Entwicklungen im BIOZIDRECHT
Montag, 28. April 2025 von 14:00 – 15:30 Uhr, Online-Seminar
Seit dem 01. Januar 2025 gelten durch die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) veränderte Regelungen für den Handel mit Biozid-Produkten. Als Agrarhändler sind Sie direkt betroffen, insbesondere hinsichtlich der Abgabe von Produkten wie Rodentiziden. Relevant ist u. a. das Verbot der Selbstbedienung für bestimmte Biozidarten. Auch sollen die Anforderungen des stationären Handels auf die Abgabe im Online- und Versandhandel übertragen werden. Unser GUT ZU WISSEN-Seminar gibt Ihnen wertvolle Einblicke in die neuen gesetzlichen Bestimmungen, Zulassungsverfahren und deren Auswirkungen auf den Anwender. Unsere beiden Referenten, die beim Industrieverband Agrar (IVA) dieses Fachgebiet verantworten, geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die neuen Anforderungen praxisgerecht umsetzen können.
Weitere Einzelheiten lesen Sie im Programm. Für Ihre Fragen stehen Ihnen Inken Garbe (Tel.: +49 30 2790741-12, garbe@der-agrarhandel.de) und Dr. Felix Bredenow (Tel.: +49 40 369879-16, bredenow@der-agrarhandel.de) gerne zur Verfügung.
Die Veranstaltung richtet sich nur an Mitglieder des DAH, Grofor, BVO und ist kostenfrei.
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