Trilog-Einigung zur Gemeinsamen Marktordnung

EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben sich Ende letzter Woche im Trilog auf Änderungen bei der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) verständigt. Es gibt Licht und Schatten: So soll es bei Lieferbeziehungen von Getreide und Ölsaaten (Art. 168) eine Vertragspflicht geben – allerdings können die Mitgliedsstaaten hiervon abweichen.