Wichtige Informationen zum Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr bis zum 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Darüber hinaus besteht ab einem Jahresgesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Energieeinsparmaßnahmen.
Außerdem besteht zum 01.01.2025 die Pflicht für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln.

Anlagen Fokus 2025

02_52883_Weizen_147_Aenderung One Pager_Wettbewerbsfähigkeit_2025 One Pager_Internationaler Handel_2025 One Pager_Bürokratieentlastung_2025 03_ÜBERSICHT Sperren aufgrund MKS 06_52884_Roggen_23_Aenderung 06_52884_Roggen_23_Aenderung 07_52883_Weizen_149_Aenderung 11_GzW_Präsentation_ S&A Service und Anwendungstechnik GmbH 11_GzW_Präsentation_ Öko-Korn-Nord w.V. 11_GzW_Präsentation_Hochschule Neubrandenburg 19_52883_Weizen_152_Änderung 19_52884_Roggen_28_Aenderung 20_52884_Roggen_29_Aenderung 20_52883_Weizen_153_Aenderung 24_52884_Roggen_33_Aenderung 24_52883_Weizen_157_Aenderung 25_52883_Weizen_158_Aenderung 26_52883_Weizen_159_Aenderung 26_52884_Roggen_35_Aenderung

Initiative Backweizen

DAH-Ausschuss Agrar- und Handelspolitik (Außenhandel und internationaler Markt)
DAH-Ausschuss Binnenhandel und nationaler Markt