ERINNERUNG Hinweisgeber-Meldestelle

Seit gut einem Jahr ist das sog. Hinweisgeberschutzgesetz nun in Kraft. Für einige Vorschriften galten Übergangsfristen, die jedoch spätestens Ende 2023 ausgelaufen sind. Seit diesem Zeitpunkt greift die Verpflichtung, eine Meldestelle einzurichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern (nach Köpfen). Unser kostengünstiges und unkompliziertes Angebot „AGRARHINWEIS – Die Meldestelle für Hinweisgeber im Agrarhandel“ wurde bereits von […]