Nationaler RHG für Difluoressigsäure in Hopfen

Im Jahr 2025 wurde eine Notfallzulassung für die Anwendung eines Flupyradifuron-haltigen Pflanzenschutzmittels in Hopfen erteilt, um die Hopfenblattlaus zu bekämpfen und die Hopfenernte nicht zu gefährden. Um die Verkehrsfähigkeit des im Jahr 2025 gemäß der Notfallzulassung legal produzierten Hopfens zu gewährleisten, soll mittels ein nationaler Rückstandshöchstgehalt von 3 mg/kg für Difluoressigsäure in Hopfen festgesetzt werden.