Wichtige Schritte für CBAM-Importeure im Überblick

Die EU-Kommission stellt Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine mehrsprachige Checkliste zur Verfügung. Diese fasst die wichtigsten Schritte zur Einhaltung der Regeln kompakt zusammen: von der Warenidentifikation über die Registrierung im CBAM-Übergangsregister bis hin zur Meldung von Emissionsdaten.

Globale Agrarmärkte im Wandel: Wirtschaft, Wissenschaft und Banken zeigen sich zuversichtlich

Der Paradigmenwechsel im Agrarhandel von einem multilateralen zu einem machtbasierten Ansatz ist längst Realität. Doch wenn die notwendigen Reformen zügig und konsequent angegangen werden, könne Deutschland wieder zur Wachstumslokomotive in Europa werden. Diese Zuversicht einte die Podiumsteilnehmer der Veranstaltung „Globale Agrarmärkte im Wandel“, die DER AGRARHANDEL (DAH) letzte Woche im Vorfeld der HAMBURG BÖRSE durchführte.

Im Fokus Nr. 18 vom 09.05.2025

  • Polnischer Ratsvorsitz schlägt Änderungen am Entwurf der Gemeinsamen Marktordnung vor
  • Anpassung statt Isolation: De-Risking als Schlüssel zum Erfolg im Getreidehandel mit China
  • US-Zölle: DER AGRARHANDEL fordert Balance aus Stärke und Besonnenheit

    Die jüngsten Entwicklungen rund um die US-Zollpolitik lassen den internationalen Agrarhandel und die europäische Futtermittelwirtschaft weiter bangen – DER AGRARHANDEL e.V. stellt klar: Die transatlantischen Handelsbeziehungen sind unverzichtbar für die Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft, insbesondere bei proteinreichen Futtermitteln wie Soja und Mais.

    BGH-Urteil und Erntegut-Bescheinigung

    In unserem Ad hoc-Austausch vom 24.03.2025 hatten wir Sie über den aktuellen Stand in Sachen BGH-Urteil und Erntegut-Bescheinigung der STV (EBS) informiert.

    ERINNERUNG: Neue Höchstgehalte für Nickel ab dem 01.07.2025

    Ab dem 01. Juli 2025 gelten für viele Lebensmittelkategorien, auch für Getreide, Hülsenfrüchte und Ölsaaten neue, teils sehr niedrige Höchstgehalte für Nickel. Für Produkte, welche vor diesem Tag in Verkehr gebracht wurden, wird eine Aufbrauchfrist gewährt.

    Klarstellung: GVO-Zulassungsstatus – Soja und Mais (Stand April 2025)

    Für mehrere GVO-Linien für Sojabohnen (MON 87769, MON 87705, DP305423, MON 87708) und Mais (MON 87460, NK603, T25) erscheint laut EU-GVO-Datenbank seit dem 23.04.2025 die Zulassung als „abgelaufen“. Die EFSA hat jedoch im Rahmen laufender Erneuerungsverfahren Fristverlängerungen für die Risikobewertung gewährt.