Produktsicherheitsverordnung

Da uns Anfragen erreicht haben, informieren wir im Folgenden kurz über den Hintergrund der Produktsicherheitsverordnung. Ab dem 13. Dezember 2024 ersetzt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 die bislang bestehende Produktsicherheitsrichtlinie. Der klassische Agrarhandel ist davon in aller Regel nicht betroffen, (neue) Pflichten treffen im Wesentlichen Hersteller und Betreiber von online-Marktplätzen. Die neuen Vorgaben beziehen sich nur auf das B2C Geschäft und Lebens- und Futtermittel sowie Pflanzenschutzmittel sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Im Fokus Nr. 46 vom 14.11.2024

  • Anhörung des designierten Landwirtschaftskommissars Hansen im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments
  • Anhörung des designierten Handelskommissars Šefčovič
  • Begasung von Schüttgütern

    DAH-Ausschuss Agrar- und Handelspolitik (Außenhandel und internationaler Markt)
    DAH-Ausschuss Binnenhandel und nationaler Markt
    DAH-Ausschuss Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit