Aussetzung von APS-Zollpräferenzen für Indien, Indonesien und Kenia ab 2026

Ab 2026 werden die EU-Zollpräferenzen für bestimmte sensible Warengruppen aus Indien, Indonesien und Kenia ausgesetzt. Die Aussetzung erfolgt, weil die Einfuhren aus diesen Ländern definierte Schwellenwerte überschreiten. Die Maßnahme gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2028 oder bis zum Auslaufen der zugrundeliegenden APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012.

Im Fokus Nr. 39 vom 02.10.2025

  • Phosphin-Grenzwerte: Nach drei Jahren Verhandlungen erreicht der DAH einen entscheidenden Durchbruch
  • Viel los im politischen Berlin
  • BUD – Permanentbeköderung

    Wir möchten Sie über den aktuellen Stand zur Diskussion rund um den Erhalt der „Permanentbeköderung“ (use #11) in der EU informieren.
    Vor der September-Sitzung des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte (SCBP) haben mehrere europäische Verbände unter Federführung von EuroCommerce ein gemeinsames Schreiben an die EU-Kommission gesandt, um den Erhalt der Permanentbeköderung zu unterstützen. 

    EU-Indonesien-Handelsabkommen: Politische Einigung steht

    Die EU und Indonesien haben sich auf ein umfassendes Freihandelsabkommen verständigt. Die Zölle auf viele Agrarprodukte werden gesenkt, jedoch bleiben sensible Produkte wie Reis, Zucker und Eier von einer Liberalisierung ausgenommen.