
Info MKS
Nachdem glücklicherweise kein zweiter Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, beschäftigt viele die Frage…
Nachdem glücklicherweise kein zweiter Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, beschäftigt viele die Frage…
Mit Mail vom 20.01.2025 hatten wir Sie darüber informiert, dass REDcert die Firma Explicatis dafür gewonnen hat, eine Schnittstellen-Lösung von den Warenwirtschaftssystemen zur Unionsdatenbank Biokraftstoffe (UDB) zu entwickeln. Wir möchten unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit geben, Fragen und Anliegen dazu in einem Online-Austausch mit einem kompetenten Ansprechpartner des Unternehmens Explicatis zu klären.
Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass REDcert daran arbeitet, eine Schnittstellen-Lösung zu erarbeiten, die verhindert, dass Sie neben Ihrem eigentlichen Warenwirtschaftssystem in der UDB jede Transaktion nochmal gesondert eingeben müssen. Folgende Info haben wir dazu heute von REDcert erhalten, vgl. Anlage
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr bis zum 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Darüber hinaus besteht ab einem Jahresgesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Energieeinsparmaßnahmen.
Außerdem besteht zum 01.01.2025 die Pflicht für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln.
Kurz vor den Feiertagen hat REDcert eine Information zur Erweiterung der FLIK-Suche, der Überarbeitung der Systemgrundsätze für REDcert² Food/Feed und vor allem zum Umgang mit den neuen NUTS2-Werten herausgegeben.
Am 22.11.2024 informierte REDcert über Neuigkeiten im Zusammenhang mit der UDB, s. Anlage. Positiv zu erwähnen ist, dass REDcert ein eigenes Schulungsangebot (auf deutsch) entwickelt hat. Es stehen mehrere Termine zur Auswahl, der nächste findet morgen Vormittag (06.12.2024) von 10:00 – 11:00 Uhr statt.
Soeben ist im Bundesgesetzblatt vom 05.12.2024 die Novelle des Jahressteuergesetzes veröffentlicht worden. Wie angekündigt tritt daher AB MORGEN, den 06.12.2024 die Vorgabe zur Absenkung des Durchschnittssteuersatzes auf 8,4 Prozent in Kraft.
Am Freitag informierte REDcert über Neuigkeiten im Zusammenhang mit der UDB, s. Anlage. Positiv zu erwähnen ist, dass REDcert ein eigenes Schulungsangebot (auf deutsch) entwickelt hat. Es stehen mehrere Termine zur Auswahl, der erste bereits heute Nachmittag um 16:00 – 17:00 Uhr.
Soeben hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Wie befürchtet haben sich in Sachen Umsatzsteuerpauschalierung keine Änderungen mehr ergeben. Es wird nun in den nächsten Tagen ausgefertigt und verkündet werden.
Da uns Anfragen erreicht haben, informieren wir im Folgenden kurz über den Hintergrund der Produktsicherheitsverordnung. Ab dem 13. Dezember 2024 ersetzt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 die bislang bestehende Produktsicherheitsrichtlinie. Der klassische Agrarhandel ist davon in aller Regel nicht betroffen, (neue) Pflichten treffen im Wesentlichen Hersteller und Betreiber von online-Marktplätzen. Die neuen Vorgaben beziehen sich nur auf das B2C Geschäft und Lebens- und Futtermittel sowie Pflanzenschutzmittel sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
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