Kategorie: Chef-Info

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt auf den barrierefreien Zugang von Menschen mit Einschränkungen zu Dienstleistungen und Produkten. Die folgenden Informationen betreffen Sie nur, wenn Sie einen Online-Shop betreiben, mit dem Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen oder auf Ihrer Internetseite Terminbuchungen für Verbraucher ermöglichen. Kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind auch dann nicht betroffen.

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BGH-Urteil Erntegut – Präsentation und Kundeninfo

Wir bedanken uns nochmal für die konstruktive Diskussion in unserem Ad-hoc Austausch am Montag. Wie von Ihnen erbeten haben wir eine Kommunikationshilfe erstellt, die Sie zur Grundlage nehmen können, um bei Ihren Landwirten für die Einholung einer Erntegut-Bescheinigung zu werben.

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Info MKS

Nachdem glücklicherweise kein zweiter Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, beschäftigt viele die Frage…

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Ansprechpartner technische Anbindung UDB

Mit Mail vom 20.01.2025 hatten wir Sie darüber informiert, dass REDcert die Firma Explicatis dafür gewonnen hat, eine Schnittstellen-Lösung von den Warenwirtschaftssystemen zur Unionsdatenbank Biokraftstoffe (UDB) zu entwickeln. Wir möchten unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit geben, Fragen und Anliegen dazu in einem Online-Austausch mit einem kompetenten Ansprechpartner des Unternehmens Explicatis zu klären.

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REDcert-Info 01/2025 – Schnittstelle UDB

Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass REDcert daran arbeitet, eine Schnittstellen-Lösung zu erarbeiten, die verhindert, dass Sie neben Ihrem eigentlichen Warenwirtschaftssystem in der UDB jede Transaktion nochmal gesondert eingeben müssen. Folgende Info haben wir dazu heute von REDcert erhalten, vgl. Anlage

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Wichtige Informationen zum Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr bis zum 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Darüber hinaus besteht ab einem Jahresgesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Energieeinsparmaßnahmen.
Außerdem besteht zum 01.01.2025 die Pflicht für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln.

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AUGUST BÖRSE 2025

28. August 2025

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HAMBURG BÖRSE 2025