
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt auf den barrierefreien Zugang von Menschen mit Einschränkungen zu Dienstleistungen und Produkten. Die folgenden Informationen betreffen Sie nur, wenn Sie einen Online-Shop betreiben, mit dem Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen oder auf Ihrer Internetseite Terminbuchungen für Verbraucher ermöglichen. Kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind auch dann nicht betroffen.