
Zweite Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für die „Zweite Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung” vorgelegt. Da die geltenden Regelungen in Teilen seit über 25 Jahren unverändert sind, sollen sie nun an die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der heutigen Binnenschifffahrt angepasst werden.