
Änderungsvorschlag zur EU-Öko-VO
Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2024 ein wichtiges Urteil zur Bio-Kennzeichnung gefällt.

Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2024 ein wichtiges Urteil zur Bio-Kennzeichnung gefällt.

Wir möchten Sie über mehrere aktuelle Entwicklungen auf EU- und Bundesebene zu den Themen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, neue Genomtechniken (NGT) sowie Patentierung von Saatgut und Nutzpflanzen informieren.

Wir möchten Sie über zwei Entwicklungen im Bereich der ökologischen Lebensmittel informieren: eine nachzureichende Delegierte Verordnung zur Erstellung der Hochrisiko-Liste für Drittlandserzeugnisse sowie den Erfahrungsbericht der Branche zu Artikel 29 VO (EU) 2018/848 nebst Antwortschreiben von EU-Kommissar Christophe Hansen.

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für die „Zweite Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung” vorgelegt. Da die geltenden Regelungen in Teilen seit über 25 Jahren unverändert sind, sollen sie nun an die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der heutigen Binnenschifffahrt angepasst werden.

Der vergangene Monat brachte mehrere wichtige Entwicklungen in der Gentechnik und im Lebensmittelbereich: Die EU-Kommission hat mit Beschluss (EU) 2026/315 vom 11. Februar 2026 die Zulassung dreier gentechnisch veränderter Rapssorten (Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73, Rf3 × GT73) widerrufen.

Am 27. Januar 2026 fand bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig ein Treffen mit Vertretern des Eichwesens, der PTB und des REA statt. Erörtert wurden Regelungsoptionen für den rechtssicheren Einsatz automatisierter Geräte zur Schüttdichtebestimmung von Getreide, die derzeit noch nicht eichfähig sind.

Innerhalb der 41. Sitzung des Fachbeirates Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und ‑fette sowie nachwachsende Rohstoffe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am 16. Januar 2026 wurde der DAH um eine Stellungnahme zum Thema Bürokratieabbau gebeten.

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zur Änderung der EU-Bio-Verordnung 2018/848 vorgelegt.

Anbei übersenden wir Ihnen den gestern von der Europäischen Kommission veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Simplification Omnibus Package.

Wir weisen Sie auf die wichtigen Konkretisierungen und Verschärfungen hin, die sich aus der Veröffentlichung der neuen Technischen Regeln TRGS 540 „Verwendung von Biozid-Produkten – Grundanforderungen“ (im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 21. November 2025) sowie den Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Verwendung von Bioziden im eigenen Unternehmen ergeben.
Unser PANEL-TALK im Agrarmarktpodcast
27. August 2026