
Eichpflicht für die Schüttdichte von Getreide – zwei Regelungsvarianten der PTB | Rückmeldung bis 26.06.2026 erbeten
Das BMWE setzt unseren Vorschlag zur Ausnahmeregelung nach § 58 MessEV nicht um. Die PTB schlägt stattdessen zwei Wege vor: eine befristete Übergangsfrist mit anschließender Eichpflicht (Variante 1) oder eine dauerhafte Ausnahme von der Eichpflicht (Variante 2). Beide haben grundlegend unterschiedliche Folgen für Bestandsgeräte, Hersteller und Verwender.