
EU-Kommission: Vorübergehende Zollaussetzung auf Stickstoffdünger
Die Europäische Kommission hat am 20. Februar 2026 vorgeschlagen, die MFN-Zölle (5,5–6,5 %) auf wichtige Stickstoffdünger und deren Vorprodukte für ein Jahr auszusetzen. Die Maßnahme greift über zollfreie Zollkontingente (First-come, first-served) für alle Herkunftsländer mit Ausnahme von Russland und Belarus.