
Ukraine: Exportzoll auf Ölsaaten – Auswirkungen und Hintergründe
Mit Wirkung ab dem Sommer 2025 hat die Ukraine einen Exportzoll von 10 Prozent auf Sojabohnen, Raps und Rübsensamen eingeführt.

Mit Wirkung ab dem Sommer 2025 hat die Ukraine einen Exportzoll von 10 Prozent auf Sojabohnen, Raps und Rübsensamen eingeführt.

Am 18. Juli 2025 hat die Europäische Union das mittlerweile 18. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht, das am Folgetag in Kraft trat. Das neue Sanktionspaket verfolgt vorrangig das Ziel, die russischen Einnahmen aus dem Export von Öl in Drittstaaten weiter zu reduzieren und den Druck auf den russischen Finanzsektor zu erhöhen.

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen Belarus Mitte Juli 2025 deutlich ausgeweitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, sogenannte Umgehungsgeschäfte zur Unterwanderung der Russland-Sanktionen zu verhindern und die industrielle wie auch militärische Leistungsfähigkeit von Belarus weiter einzuschränken.

Am 7. Juli 2025 haben Agrarminister aus 18 EU-Mitgliedstaaten (u. a. Österreich, Italien, Polen, Skandinavien und das Baltikum) ein gemeinsames Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen gesendet und für weitere substanzielle Vereinfachungen bei der Umsetzung der EUDR plädiert.

Die Europäische Union hat beschlossen, die Aussetzung der angekündigten Gegenmaßnahmen auf US-Zölle bis zum 6. August 2025 zu verlängern. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Ziel, zusätzliche Zeit für Verhandlungen mit den USA zu gewinnen und eine weitere Eskalation im transatlantischen Handelsstreit zunächst zu vermeiden.

Nach über zehn Jahren intensiver Verhandlungen haben die Europäische Union und Indonesien am 13. Juli 2025 in Brüssel eine politische Einigung über das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement – CEPA) erzielt.

Die Europäische Union steht vor bedeutenden Änderungen beim CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM). Neben einer umfassenden Vereinfachung der bestehenden Regelungen plant die EU-Kommission eine Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Produkte.

Am 27. Juni 2025 hat der Rat der Europäischen Union ein Teilverhandlungsmandat zur umfassenden Reform des Unionszollkodex (UCC) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

Soeben haben wir die Nachricht erhalten, dass die BAuA die Zulassungen für Giftköder mit Antikoagulanzien – aufgrund der Verzögerungen im EU-Genehmigungsverfahren – bis zum 30. Juni 2026 verlängern wird. Damit bleibt auch die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) weiterhin bis zu diesem Datum zulässig.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ihre Position zum sogenannten Nachhaltigkeitsomnibus geeinigt.
06. Mai 2026
07. Mai 2026