


Heute hat die EU-Kommission zwei Verordnungen im Amtsblatt veröffentlicht, die sich auf die EU-Vergeltungszölle gegen US-Produkte beziehen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben gestern für den Vorschlag der Europäischen Kommission gestimmt, handelspolitische Gegenmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten einzuführen. 26 der 27 EU-Länder stimmten für die Maßnahmen, lediglich Ungarn war dagegen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Verordnung, die Seehafenbetriebe zur Meldung bestimmter Ladungen gefährlicher Stoffe verpflichtet – mit möglichen finanziellen Folgen im Schadensfall.

Zu den Vergeltungsmaßnahmen der EU gab Handelskommissar Sefcovic gestern die folgende Erklärung ab.

China hat, wie zu erwarten war, mit harten Gegenmaßnahmen auf die aktuelle US-Zollpolitik reagiert. Nachdem die USA unter Präsident Trump neue Zölle von 34 Prozent auf chinesische Waren angekündigt hatten, hat China seinerseits Gegenzölle in derselben Höhe auf alle US-Waren eingeführt.

Das Europäische Parlament hat gestern entschieden, die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu verschieben.

Die USA kündigte gestern Abend Zölle für alle Exporte in die USA an.

Die EU-Kommission veröffentlichte Anfang der Woche im Amtsblatt die Verordnung, mit der der Beginn der EU-Vergeltungszölle für Erzeugnisse der Liste 1 (US-Mais und einige US-Reiserzeugnisse) auf den 15. April 2025 verschoben wurde.

Gestern, am 1. April, haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Dringlichkeit des Vorschlags zur Verschiebung der Anwendungsdaten für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Unternehmen der Phase 2 und 3 sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) für alle Unternehmen im Geltungsbereich anerkannt.
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27. August 2026