
Aktuelle Zollentwicklungen
Im Amtsblatt L der EU vom 31. Oktober 2025 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 veröffentlicht worden.

Im Amtsblatt L der EU vom 31. Oktober 2025 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 veröffentlicht worden.

Die Nationale Akademie Leopoldina hat im aktuellen Diskussionspapier „Wie kann der internationale Agrarhandel zu Biodiversitätsschutz, Klimaschutz und Ernährungssicherung beitragen?“ sowie in der aktuellen Medienberichterstattung klare Botschaften formuliert.

Die dänische Ratspräsidentschaft hat einen Vorschlag zur einjährigen Verschiebung der EUDR-Umsetzung vorgelegt.

In der Anlage befindet sich eine Übersicht der aktuell bei der Europäischen Kommission registrierten Handelsbarrieren rund um Indien.

Das Europäische Parlament stimmt am 13. November 2025 über das sogenannte „Omnibus Nachhaltigkeit“-Paket ab.

Seit der Ankündigung der Europäischen Kommission, eine Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Erwägung zu ziehen, gibt es bislang keine offiziellen Entscheidungen oder genauere Zeitpläne.

Die EU-Ukraine Association Committee in Trade Configuration (ACTC) hatte am 14. Oktober beschlossen, dass die überarbeitete DCFTA ab dem 29. Oktober in Kraft tritt.

Die EU-Omnibus-Initiative I (2025/0045(COD)) strebt eine Entlastung bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) an.

Am 17. Oktober 2025 wurde die reformierte CBAM-Verordnung (EU) 2025/2083 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 20. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Die EU hat am 23. Oktober 2025 mit dem 19. Sanktionspaket ihre Maßnahmen gegen Russland erneut deutlich verschärft.
29. Januar 2026