
EU verschärft Russland-Sanktionen: Was ändert sich für den Agrarhandel
Die EU hat am 23. Oktober 2025 mit dem 19. Sanktionspaket ihre Maßnahmen gegen Russland erneut deutlich verschärft.

Die EU hat am 23. Oktober 2025 mit dem 19. Sanktionspaket ihre Maßnahmen gegen Russland erneut deutlich verschärft.

Beigefügt übersende ich das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (AfGMO) und der Expertengruppe für den Bereich Ackerkulturen am 25.09.2025 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Die EU-Kommission hat gestern einen Vorschlag zur Änderung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht.

Ergänzend zum BGA-CBAM-Webinar am 30. Oktober 2025 um 14.00 Uhr (Rundschreiben vom 01.10.2025) möchten wir Sie heute auf eine weitere wichtige Informationsveranstaltung aufmerksam machen, die von der nationalen CBAM-Behörde in Deutschland, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST), am 18. November 2025 ausgerichtet wird.

Nach intensiven Verhandlungen im Europäischen Parlament zeichnet sich Bewegung im Streit um den ersten „Omnibus“ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) ab. Nach monatelanger Blockade wurde ein politischer Kompromiss erzielt, der den Weg für die anstehenden Trilogverhandlungen ebnet.

Die ukrainische Regierung hat die Regelung zum Exportzoll auf Rapssaat und Sojabohnen präzisiert und damit für Klarheit im Markt gesorgt. Landwirte und landwirtschaftliche Genossenschaften, die ihre Erzeugnisse selbst produzieren, sind nun eindeutig von der bisher geltenden Abgabe in Höhe von 10 % befreit.

Ab 2026 werden die EU-Zollpräferenzen für bestimmte sensible Warengruppen aus Indien, Indonesien und Kenia ausgesetzt. Die Aussetzung erfolgt, weil die Einfuhren aus diesen Ländern definierte Schwellenwerte überschreiten. Die Maßnahme gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2028 oder bis zum Auslaufen der zugrundeliegenden APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012.

Das Jahresende 2025 rückt näher – und mit ihm wichtige Schritte in der Umsetzung der EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

Die Bundesregierung hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbürokratisierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf den Weg gebracht. Mit der Kabinettsentscheidung vom 3. September 2025 wurde ein Gesetzentwurf zur Novellierung beschlossen.

Wir möchten Sie über den aktuellen Stand zur Diskussion rund um den Erhalt der „Permanentbeköderung“ (use #11) in der EU informieren.
Vor der September-Sitzung des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte (SCBP) haben mehrere europäische Verbände unter Federführung von EuroCommerce ein gemeinsames Schreiben an die EU-Kommission gesandt, um den Erhalt der Permanentbeköderung zu unterstützen.
06. Mai 2026
07. Mai 2026