
Mercosur Abkommen: Vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026
Mit diesem Fachrundschreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur‑Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden kann.