Berlin, 26.01.2026

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission, mit dem Bürokratieabbau im Lebens- und Futtermittelrecht erreicht werden soll, bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Diese ernüchterte Bilanz ziehen der Bundesverband der VO-Firmen (BVO) und DER AGRARHANDEL (DAH) anlässlich des heutigen Agrarrates, bei dem das Thema auf der Tagesordnung steht.

Zonale Zulassung: Nationale Alleingänge untergraben EU-Harmonisierung

Vor allem im Pflanzenschutzrecht wird die Chance vertan, den Grundsatz der zonalen Zulassung wieder zu stärken und das Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade Deutschland immer wieder aus dem Votum der Mitgliedsstaaten ausschert und versucht, eigene Auflagen wie die „Windauflage“, die „zertifizierte Beizstelle“ oder verschiedene Biodiversitätsauflagen zu erlassen. Dies konterkariert den beabsichtigten Ansatz einer EU-weiten Harmonisierung und schafft Wettbewerbsnachteile für die deutsche Saatgutproduktion und Landwirte.

Zu begrüßen ist die Klarstellung, dass mit Pflanzenschutzmitteln behandeltes Saatgut innerhalb der EU frei handelbar und aussaatfähig ist, wenn das Mittel in einem Mitgliedstaat zugelassen ist. Dies sollte im freien Binnenhandel eine Selbstverständlichkeit sein. Folgerichtig müssen aber auch die Bedingungen EU-weit einheitlich sein und nationale Alleingänge unterbunden werden.

Gebeiztes Saatgut: Neue Regelung wirft Fragen auf

Unverständlich ist, warum die Kommission meint, die Aussaat von chemisch gebeiztem Saatgut als Pflanzenschutzmaßnahme einzustufen zu müssen. Richtigerweise werden die daraus drohenden Konsequenzen zwar gleichzeitig teilweise zurückgenommen, sodass etwa Sämaschinen nicht als Pflanzenschutzgeräte eingestuft werden. Aber unklar bleibt, was mit dieser Regelung bezweckt werden soll und welche Anforderungen an die Sachkunde sich etwa für den Fahrer der Sämaschine ergeben. Bürokratieabbau ist dies jedenfalls nicht!

MRL-Regelungen: Wissenschaft statt Pauschalverbote

Auch im Hinblick auf die Regelungen zu Rückstandshöchstgehalten kritisieren BVO und DAH den Entwurf. Die teilweise Flexibilisierung von Übergangsregelungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen setzt einen positiven Akzent, doch hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten setzt die Kommission weiter auf pauschale Verbote statt auf wissenschaftlich fundierte Risikobewertung. Der Verordnungsvorschlag bewertet Stoffe nach ihrem theoretischen Gefahrenpotenzial – unabhängig davon, ob und wie stark Menschen ihnen tatsächlich ausgesetzt sind. Diese Gefahrenorientierung ignoriert toxikologische Fakten und führt zu unnötigen Handelsbarrieren. Für in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel sollen Rückstandshöchstgehalte auf die “technische Null” gesenkt werden, selbst wenn die Anwendung im Drittland auf internationalen Standards basiert. Ein solches Vorgehen führt nicht nur zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit, sondern verstößt auch gegen WTO-Prinzipien. Darüber hinaus bleibt die ineffiziente Doppelbewertung durch Mitgliedstaaten und EFSA bestehen. Administrative Erleichterungen beschränken sich auf kosmetische Korrekturen.

 

DER AGRARHANDEL

DER AGRARHANDEL ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern.

 

Bundesverband der VO-Firmen

Der Bundesverband der VO-Firmen e. V. (BVO) vertritt bundesweit die Vermehrungs-Organisationsfirmen (VO-Firmen) für die Bereiche Getreidesaatgut, Leguminosen, Feldsaaten und Öko-Saatgut. Mit ihrer Tätigkeit bringen VO-Firmen Züchtungsfortschritt, genetische Vielfalt und kontrollierte Qualität in die breite landwirtschaftliche Praxis und nehmen somit eine entscheidende Rolle in der Wertschöpfungskette der landwirtschaftlichen Produktion ein.

 

Pressekontakt

Martin Courbier
Geschäftsführer
Invalidenstraße 34, 10115 Berlin
Tel.: +49 30 2790741-0
info@der-agrarhandel.de
www.der-agrarhandel.de

 

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