UNTERSCHIEDLICHE FORMULARKONTRAKTE UND BEDINGUNGEN

Der Branche des internationalen Groß- und Außenhandels mit Getreide, Ölsaaten, Futtermitteln, etc. stehen gegenwärtig 30 unterschiedliche Formularkontrakte und Bedingungen für den Abschluss von Handelsverträgen zur Verfügung. Dazu zählen die sogenannten Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, die Hamburger Futtermittel-Schlussscheine oder auch die Grofor-Bedingungen.

Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (DER AGRARHANDEL) ist gemeinsam mit den anderen Getreide- und Produktenbörsen unter anderem Herausgeber der Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel. Diese bilden seit knapp 100 Jahren die rechtliche Basis für die überwiegende Zahl von Vertragsschlüssen im deutschen Getreide- und Futtermittelhandel. Sie beinhalten die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Gleichzeitig berücksichtigen sie die Beschaffenheit der gehandelten Erzeugnisse, die als Naturprodukte stärker Umwelteinflüssen oder auch Qualitätsschwankungen unterliegen als standardisierte Handelswaren.

Die Nutzung branchenspezifischer Formularkontrakte soll eine faire und ausgewogene Vertragsabwicklung sicherstellen und Streitigkeiten im Vorwege vermeiden. Kommt es dennoch einmal zu Streitigkeiten, so legen beispielsweise die Einheitsbedingungen fest, dass sie durch ein bei einer deutschen Getreide- und Produktenbörse eingerichtetes Schiedsgericht entschieden werden. DER AGRARHANDEL betreibt ein solches Schiedsgericht. Mehr dazu lesen Sie unter Schiedsgericht.

Die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel sind käuflich zu erwerben online unter Erling Verlag: Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel oder in der Hamburger Innenstadt im Ladengeschäft Schweitzer Fachinformationen Hamburg, Boysen + Mauke oHG.

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Die Schiedsgerichtsordnung des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. regelt das Verfahren vor dem Schiedsgericht und dem Oberschiedsgericht.

Die Schiedsgerichtsordnung des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. regelt das Verfahren vor dem Schiedsgericht und dem Oberschiedsgericht.