Schiedsgericht
Das Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V ist mit seiner Gründung 1863 das älteste der Branche. Mit mehr als 20 abgewickelten Verfahren pro Jahr – und damit auch das am häufigsten angerufene Schiedsgericht – ist seine Kompetenz und Professionalität international hochgeschätzt.
Seit der Verschmelzung von VDG und BVA zum AGRARHANDEL e.V. hat dieser diese wichtige Aufgabe erfolgreich weitergeführt.
Ein Schiedsgericht ist eine alternative Streitbeilegungsmethode für Handelsstreitigkeiten zu ordentlichen Verfahren vor Amts- oder Landgerichten.
Wie bei einem staatlichen Gericht handelt es sich auch hier um einen Prozess nach festen Vorgaben, die in der Schiedsgerichtsordnung geregelt sind. Seine Entscheidungen, die in jedem individuellen Streitfall in Form eines Schiedsspruches erfolgen, sind ebenso verbindlich und können bei Bedarf auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die entsprechenden Behörden durchgesetzt werden.
Anders als bei öffentlichen Gerichten bietet das Schiedsgericht eine höhere Effizienz und Vertraulichkeit. Die qualifizierten und speziell geschulten Schiedsrichter der Schiedsrichterliste sind vornehmlich aus der Branche stammende Kaufleute und Juristen, die sich durch ihre hohe fachliche Versiertheit auszeichnen. Sie werden für jedes Verfahren von den Parteien und der Geschäftsstelle neu benannt.
Die Kosten eines Schiedsgerichtsverfahrens hängen ebenso wie bei ordentlichen Gerichte von der Höhe des Streitwertes ab. Sie können je nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens steigen.
Downloads
- Zusatzbestimmungen zu den EB für Braugerste, gültig ab 01.01.2025
- Schiedsgerichtsordnung
- Schiedsrichterliste