Hamburg/Berlin, 24.02.2026

Das Supreme-Court-Urteil gegen Trumps Zollpolitik bringt keine Entspannung: Statt der für unzulässig erklärten IEEPA-Zölle verhängt die US-Regierung neue 15-Prozent-Abgaben auf Section-122-Basis. Das Europäische Parlament reagiert mit der Aussetzung des EU-USA-Handelsabkommens vom Sommer 2025. „Dieser Schritt ist zwingend erforderlich. Die ständigen Rechtswechsel schaffen massive Unsicherheit für den internationalen Agrarhandel”, erklärt Martin Courbier, Geschäftsführer des Verbands DER AGRARHANDEL.

Supreme Court kippt IEEPA-Zölle – Trump verhängt Section-122-Abgaben

Der Supreme Court erklärte die unter dem „International Emergency Economic Powers Act” verhängten Zusatzzölle für rechtswidrig, es fehle an einer echten Notstandsgrundlage. Trump konterte umgehend mit neuen 15-Prozent-Zöllen basierend auf Section 122 des Handelsgesetzes von 1974. Diese gelten maximal 150 Tage und erfordern danach die Zustimmung des Kongresses. Der entscheidende Unterschied: Die neuen Zölle fallen zusätzlich zum bestehenden WTO-Meistbegünstigungszollsatz an. „Während der Turnberry-Deal pauschale 15 Prozent vorsah, explodieren die Belastungen für EU-Exporte nun deutlich darüber hinaus”, beschreibt Courbier die Verschlechterung.

Turnberry-Deal faktisch gescheitert

Das im August 2025 vereinbarte Abkommen sah vor: USA begrenzen Zölle auf EU-Waren bei 15 Prozent, die EU streicht Zölle auf US-Industriegüter vollständig. Die Section-122-Zölle brechen dieses Gleichgewicht.

„Bevor die EU ihre Märkte einseitig öffnet, muss auf US-Seite volle Rechtssicherheit herrschen”, fordert Courbier. „Kurzfristige Zollwechsel machen Verträge und Absicherungsgeschäfte unmöglich.”

Massive Auswirkungen auf den Agrarhandel

Die Konsequenzen treffen die gesamte Wertschöpfungskette:

 

Besonders brisant: Die 150-Tage-Frist könnte dazu dienen, Zölle auf dauerhafte Grundlagen zu verlagern, mit dem Risiko weiterer Gerichtsstreits vor den Midterms.

Klare Forderungen an EU und Bundesregierung

„Die EU muss jetzt aktiv werden: Mit Berlins Unterstützung zeitnah Gespräche mit Washington führen und den Standard von August 2025 halten”, appelliert Courbier.

Konkreter Handlungsbedarf:

 

„DER AGRARHANDEL setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen ein. Nur stabile Regeln ermöglichen Investitionen und Versorgungssicherheit”, betont Courbier abschließend.

 

 

DER AGRARHANDEL

DER AGRARHANDEL ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern.

 

Pressekontakt

Martin Courbier
Geschäftsführer
Invalidenstraße 34, 10115 Berlin
Tel.: +49 30 2790741-0
info@der-agrarhandel.de
www.der-agrarhandel.de

 

2026-02-24_PM_DER AGRARHANDEL_Turnberry-Deal durch US-Zollchaos hinfällig