Im Fokus Nr. 29 vom 24.07.2025

  • Parlamentarische Sommerpause nur auf dem Papier
  • Neue Pflichten für den Agrarhandel: Umweltaussagen künftig nur noch mit Nachweis
  • Hintergrundinformationen: 18. EU-Sanktionspaket gegen Russland: Neue Maßnahmen

    Am 18. Juli 2025 hat die Europäische Union das mittlerweile 18. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht, das am Folgetag in Kraft trat. Das neue Sanktionspaket verfolgt vorrangig das Ziel, die russischen Einnahmen aus dem Export von Öl in Drittstaaten weiter zu reduzieren und den Druck auf den russischen Finanzsektor zu erhöhen.

    EU verschärft Belarus-Embargo erneut: Auswirkungen auf den Agrarhandel

    Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen Belarus Mitte Juli 2025 deutlich ausgeweitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, sogenannte Umgehungsgeschäfte zur Unterwanderung der Russland-Sanktionen zu verhindern und die industrielle wie auch militärische Leistungsfähigkeit von Belarus weiter einzuschränken.

    Vorgehensweise und weitere Schritte zur geplanten Rückstandshöchstmenge für Phosphin

    Am 18. Juli 2025 fand eine Telefonkonferenz mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) statt. Teilgenommen haben u. a. Frau Schwan (Leiterin der Abteilung für den Transport gefährlicher Güter), Herr Weiner (Referatsleiter BMDV), mehrere Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie die maßgeblichen Branchenverbände.

    Hintergrundinformationen: Aktuelle Entwicklungen zur EUDR

    Am 7. Juli 2025 haben Agrarminister aus 18 EU-Mitgliedstaaten (u. a. Österreich, Italien, Polen, Skandinavien und das Baltikum) ein gemeinsames Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen gesendet und für weitere substanzielle Vereinfachungen bei der Umsetzung der EUDR plädiert.

    Geplante Anpassung der Mess- und Eichgebührenverordnung – Referentenentwurf

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf für die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung vorgelegt. Mit der geplanten Änderung sollen die Gebühren, die Unternehmen für hoheitliche Prüf- und Eichleistungen entrichten, durchschnittlich um ca. 25 Prozent steigen, vereinzelt bis zu 50 Prozent.