
BGH-Urteil und Erntegut-Bescheinigung
In unserem Ad hoc-Austausch vom 24.03.2025 hatten wir Sie über den aktuellen Stand in Sachen BGH-Urteil und Erntegut-Bescheinigung der STV (EBS) informiert.
In unserem Ad hoc-Austausch vom 24.03.2025 hatten wir Sie über den aktuellen Stand in Sachen BGH-Urteil und Erntegut-Bescheinigung der STV (EBS) informiert.
wir möchten Ihnen eine wichtige Neuerung für die Branche bekanntgeben: Die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel sind ab sofort kostenfrei auf der Homepage des Verbandes zum Download verfügbar.
Wir bedanken uns nochmal für die konstruktive Diskussion in unserem Ad-hoc Austausch am Montag. Wie von Ihnen erbeten haben wir eine Kommunikationshilfe erstellt, die Sie zur Grundlage nehmen können, um bei Ihren Landwirten für die Einholung einer Erntegut-Bescheinigung zu werben.
Bitte merken Sie sich den 01. April 2025 von 10:00 bis etwa 12:30 Uhr vor für ein „Gut zu Wissen“- Seminar zum Thema
„Künstliche Intelligenz im Agrarhandel“.
Nachdem glücklicherweise kein zweiter Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist, beschäftigt viele die Frage…
Mit Mail vom 20.01.2025 hatten wir Sie darüber informiert, dass REDcert die Firma Explicatis dafür gewonnen hat, eine Schnittstellen-Lösung von den Warenwirtschaftssystemen zur Unionsdatenbank Biokraftstoffe (UDB) zu entwickeln. Wir möchten unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit geben, Fragen und Anliegen dazu in einem Online-Austausch mit einem kompetenten Ansprechpartner des Unternehmens Explicatis zu klären.
Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass REDcert daran arbeitet, eine Schnittstellen-Lösung zu erarbeiten, die verhindert, dass Sie neben Ihrem eigentlichen Warenwirtschaftssystem in der UDB jede Transaktion nochmal gesondert eingeben müssen. Folgende Info haben wir dazu heute von REDcert erhalten, vgl. Anlage
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr bis zum 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen. Darüber hinaus besteht ab einem Jahresgesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Energieeinsparmaßnahmen.
Außerdem besteht zum 01.01.2025 die Pflicht für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln.
Kurz vor den Feiertagen hat REDcert eine Information zur Erweiterung der FLIK-Suche, der Überarbeitung der Systemgrundsätze für REDcert² Food/Feed und vor allem zum Umgang mit den neuen NUTS2-Werten herausgegeben.
Am 22.11.2024 informierte REDcert über Neuigkeiten im Zusammenhang mit der UDB, s. Anlage. Positiv zu erwähnen ist, dass REDcert ein eigenes Schulungsangebot (auf deutsch) entwickelt hat. Es stehen mehrere Termine zur Auswahl, der nächste findet morgen Vormittag (06.12.2024) von 10:00 – 11:00 Uhr statt.
29. Januar 2026