
20. EU‑Sanktionspaket gegen Russland und Belarus
Die Europäische Union hat am 23. April 2026 ihr bereits 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, das zugleich erneut Maßnahmen gegenüber Belarus umfasst.

Die Europäische Union hat am 23. April 2026 ihr bereits 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, das zugleich erneut Maßnahmen gegenüber Belarus umfasst.

Unser europäischer Dachverband Coceral hat seine Position zur kritischen Lage auf dem Düngemittelmarkt erneut überarbeitet. Im Anschluss soll die Position gegenüber den europäischen Behörden kommuniziert und veröffentlicht werden.

In der Frage der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) bzw. des „permanent baiting” mit Antikoagulanzien gibt es wichtige neue Entwicklungen.

Wir hatten Ihnen mit unserem Rundschreiben vom 2. März 2026 mitgeteilt, dass das Biocidal Products Committee (BPC) der ECHA in seiner Sitzung am 23. Februar 2026 empfohlen hat, Ethanol als Wirkstoff für Desinfektionsmittel (Biozidprodukte) in den Produktarten 1 (Menschliche Hygiene, hier: Händedesinfektionsmittel), 2 (Desinfektionsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) und 4 (Desinfektionsmittel für Anlagen und Zubehör im Lebensmittel- und Futtermittelbereich) in der EU zu genehmigen.

Coceral hat eine aktualisierte Stellungnahme zur aktuellen kritischen Situation auf den Düngemittelmärkten, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), erarbeitet.

Wir möchten Sie über mehrere aktuelle Entwicklungen auf EU- und Bundesebene zu den Themen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, neue Genomtechniken (NGT) sowie Patentierung von Saatgut und Nutzpflanzen informieren.

Anbei übersende ich Ihnen den vom Bundeskriminalamt (BKA) aufgrund von Änderungen der Erreichbarkeiten aktualisierten Flyer zum „Monitoring von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe“.

Die EU-Deforestation Regulation (EUDR) bleibt ein zentraler Handlungsrahmen für den Agrarhandel. Wir fassen die neuesten internationalen Entwicklungen kompakt zusammen.

Das BMLEH (Referat 711) ist mit einer konkreten Anfrage an uns herangetreten, die ich hiermit gerne an Sie weitergebe – verbunden mit der Bitte um eine möglichst kurzfristige Rückmeldung, idealerweise bis 16.03.2026.

Die TRGS 541, die die Anforderungen an behördlich anerkannte Sachkundelehrgänge für den Umgang mit bestimmten Biozidprodukten (insb. antikoagulante Rodentiziden) regeln soll, verzögert sich über April 2026 hinaus. Gleichzeitig läuft die Übergangsfrist aus § 25 GefStoffV am 28. Juli 2027 aus. Für den Agrarhandel liegt die Brisanz vor allem auf der Abgabenseite.
Unser PANEL-TALK im Agrarmarktpodcast
27. August 2026