
Hinweis: BGA-Webinar „Update CBAM – Aktuelle Entwicklungen und Ausblick“ – 30.10.2025, 14 Uhr
Das Jahresende 2025 rückt näher – und mit ihm wichtige Schritte in der Umsetzung der EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

Das Jahresende 2025 rückt näher – und mit ihm wichtige Schritte in der Umsetzung der EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

Wir möchten Sie über den aktuellen Stand zur Diskussion rund um den Erhalt der „Permanentbeköderung“ (use #11) in der EU informieren.
Vor der September-Sitzung des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte (SCBP) haben mehrere europäische Verbände unter Federführung von EuroCommerce ein gemeinsames Schreiben an die EU-Kommission gesandt, um den Erhalt der Permanentbeköderung zu unterstützen.

Am vergangenen Freitag, dem 12. September, fand ein Ad-Hoc-Austausch zum Thema Absenkung der Kupfer-Rückstandshöchstgehalte statt.

Die Europäische Union überprüft regelmäßig alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Das Europäische Parlament möchte, dass NGT-Pflanzen der Kategorie 1 nur zugelassen werden, wenn sie mindestens eines von vier Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Das “permanent baiting” (use # 11) wird auf europäischer Ebene voraussichtlich entfallen, was das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) in Deutschland bedeuten würde.

In Bezug auf unser Rundschreiben vom 25. Juni 2025 zur öffentlichen Konsultation bezüglich der Evaluierung der EU-Düngeprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1009, FPR) möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand informieren.


Im Rahmen der Arbeiten zur Sicherheit im Binnenwassertransport von zuvor begasten Agrargütern haben der DAH, COCERAL, Gafta sowie weitere Partner gemeinsam an einem Positionspapier zum Thema Phosphingas-Grenzwerte mitgewirkt.

Bekanntermaßen hat das Landwirtschaftsministerium eine Projektgruppe eingesetzt, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zu beschleunigen. Als DAH begrüßen wir diesen Schritt außerordentlich.
29. Januar 2026