
Zukunft der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)
Das “permanent baiting” (use # 11) wird auf europäischer Ebene voraussichtlich entfallen, was das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) in Deutschland bedeuten würde.
Das “permanent baiting” (use # 11) wird auf europäischer Ebene voraussichtlich entfallen, was das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) in Deutschland bedeuten würde.
In Bezug auf unser Rundschreiben vom 25. Juni 2025 zur öffentlichen Konsultation bezüglich der Evaluierung der EU-Düngeprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1009, FPR) möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand informieren.
Im Rahmen der Arbeiten zur Sicherheit im Binnenwassertransport von zuvor begasten Agrargütern haben der DAH, COCERAL, Gafta sowie weitere Partner gemeinsam an einem Positionspapier zum Thema Phosphingas-Grenzwerte mitgewirkt.
Die Europäische Kommission hatte im Zuge der Veröffentlichung von Vereinfachungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im April 2025 auch eine überarbeitete Version des Fragen-und-Antworten-Kataloges (FAQ) veröffentlicht.
Anbei erhalten Sie das Protokoll der BMLEH-Sitzung der Expertengruppe für den Bereich Ackerkulturen und Olivenöl.
Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen Belarus Mitte Juli 2025 deutlich ausgeweitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, sogenannte Umgehungsgeschäfte zur Unterwanderung der Russland-Sanktionen zu verhindern und die industrielle wie auch militärische Leistungsfähigkeit von Belarus weiter einzuschränken.
Am 18. Juli 2025 fand eine Telefonkonferenz mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) statt. Teilgenommen haben u. a. Frau Schwan (Leiterin der Abteilung für den Transport gefährlicher Güter), Herr Weiner (Referatsleiter BMDV), mehrere Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie die maßgeblichen Branchenverbände.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf für die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung vorgelegt. Mit der geplanten Änderung sollen die Gebühren, die Unternehmen für hoheitliche Prüf- und Eichleistungen entrichten, durchschnittlich um ca. 25 Prozent steigen, vereinzelt bis zu 50 Prozent.
Soeben haben wir die Nachricht erhalten, dass die BAuA die Zulassungen für Giftköder mit Antikoagulanzien – aufgrund der Verzögerungen im EU-Genehmigungsverfahren – bis zum 30. Juni 2026 verlängern wird. Damit bleibt auch die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) weiterhin bis zu diesem Datum zulässig.
28. August 2025