
Befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien – Aktueller Sachstand und nächste Schritte
Die deutschen Zulassungsbehörden (BAuA/UBA) planen, die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien bei der Neuerteilung der Produktzulassungen nicht mehr zu genehmigen. Die neuen Zulassungsbescheide sollen zum 30. Juni 2026 vorliegen. Bestehende Köder mit BUD-Zulassung unterliegen Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen bis spätestens 30. Juni 2027.