
Zukunft von Biozidprodukten mit Antikoagulanzien
Im Biozidrecht ist zwischen der Zulassung von Wirkstoffen und Produkten zu unterscheiden. Die Zulassung der Wirkstoffe erfolgt zentral auf EU-Ebene, die Zulassung der Produkte (hier: Fraßköder) erfolgt auf nationaler Ebene.