
Verordnung (EU) 2026/1120: Aufnahme zwölf weiterer unzulässiger Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln
Die Europäische Kommission hat zwölf weitere Beistoffe in die Liste der Stoffe aufgenommen, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist. Die Stoffe wurden zuvor von den Mitgliedstaaten nach den geltenden Vorgaben identifiziert.