Am 30. September 2026 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zum Food and Feed Safety Omnibus verständigt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. DER AGRARHANDEL unterstützt das Ziel, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren effizienter zu gestalten und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen. Bei den geplanten Änderungen der Rückstandshöchstgehalte für Importerzeugnisse sieht der Verband jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Bei Pflanzenschutzmitteln geht der Rat einen Mittelweg zwischen den geltenden Regelungen und dem Vorschlag der Europäischen Kommission. Unbefristete Genehmigungen sollen künftig auf Wirkstoffe mit geringem Risiko und entsprechende Pflanzenschutzmittel beschränkt werden. Für andere Wirkstoffe sind Genehmigungszeiträume von 15 Jahren bei der Erstgenehmigung und 25 Jahren bei einer Erneuerung vorgesehen. Biologische Pflanzenschutzlösungen sollen zudem vorrangig bewertet werden.

DER AGRARHANDEL begrüßt die Ansätze, Verfahren zu straffen, Bearbeitungsrückstände abzubauen und vorhandene Kapazitäten gezielter einzusetzen. Längere Genehmigungszeiträume können Behörden und Unternehmen entlasten und für mehr Planungssicherheit sorgen. Zugleich muss gewährleistet bleiben, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und notwendige Überprüfungen gezielt vorgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung für den Agrarhandel sind die vorgesehenen Änderungen der Rückstandshöchstgehalte für Importerzeugnisse. Der Rat unterstützt den Ansatz der Europäischen Kommission, bestehende Rückstandshöchstgehalte für bestimmte, in der EU nicht mehr genehmigte Wirkstoffe nach einer Folgenabschätzung auf die analytische Bestimmungsgrenze, also den niedrigsten noch zuverlässig messbaren Wert, absenken zu können. Einbezogen werden sollen auch Wirkstoffe, deren spezifische Anwendungsbedingungen zu nicht akzeptablen Risiken für Honigbienen oder das Grundwasser führen.

DER AGRARHANDEL sieht diese Ausweitung kritisch. Rückstandshöchstgehalte für Importerzeugnisse müssen auf einer wissenschaftlich fundierten Bewertung des konkreten Risikos beruhen. Dabei sind neben den Eigenschaften eines Wirkstoffs insbesondere die tatsächliche Rückstandsexposition, das jeweilige Erzeugnis, die konkreten Produktions- und Anwendungsbedingungen sowie die verfügbaren Erkenntnisse zu möglichen Risiken zu berücksichtigen.

Absenkungen bestehender Rückstandshöchstgehalte können die Verkehrsfähigkeit von Waren aus Drittstaaten beeinträchtigen und sich auf Lieferverträge, Analytik sowie die Verfügbarkeit von Agrarrohstoffen auswirken. Eine Untersuchung des Joint Research Centre der Europäischen Kommission macht deutlich, dass die möglichen Folgen stark vom jeweiligen Wirkstoff, Erzeugnis und Herkunftsland sowie von den Anpassungsmöglichkeiten in den betroffenen Produktions- und Lieferketten abhängen. Je nach Ausgangslage können Importe und Verbraucherpreise betroffen sein. Auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Kosten von Futtermitteln, die Tierhaltung und die Herstellung tierischer Lebensmittel sind möglich. Gerade die große Spannweite der untersuchten Szenarien unterstreicht die Notwendigkeit, mögliche Absenkungen und deren Folgen sorgfältig im Einzelfall zu prüfen.

DER AGRARHANDEL fordert daher eine umfassende Folgenabschätzung und die Beibehaltung des Einzelfallprinzips. Ebenso wichtig sind WTO-konforme Regelungen und angemessene Übergangsfristen, damit Unternehmen ihre Verträge, Warenströme und Kontrollprogramme anpassen können. Im Europäischen Parlament stehen nun die weiteren Beratungen und die Festlegung der parlamentarischen Position an. Im weiteren Verfahren muss sichergestellt werden, dass das Ziel der Vereinfachung konsequent verfolgt wird und die Regelungen für Importerzeugnisse wissenschaftlich begründet, verhältnismäßig und im Handelsalltag umsetzbar bleiben.

 

DER AGRARHANDEL

DER AGRARHANDEL e.V. ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern.

 

Pressekontakt

Martin Courbier
Geschäftsführer
Invalidenstraße 34, 10115 Berlin
Tel.: +49 30 2790741-0
info@der-agrarhandel.de
www.der-agrarhandel.de

 

2026-10-01_PM_FFS Omnibus