
Hintergrundinformationen: Omnibus Nachhaltigkeit – Plenarabstimmung im Europäischen Parlament am 13. November 2025
Das Europäische Parlament stimmt am 13. November 2025 über das sogenannte „Omnibus Nachhaltigkeit“-Paket ab.

Das Europäische Parlament stimmt am 13. November 2025 über das sogenannte „Omnibus Nachhaltigkeit“-Paket ab.

Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Seit der Ankündigung der Europäischen Kommission, eine Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Erwägung zu ziehen, gibt es bislang keine offiziellen Entscheidungen oder genauere Zeitpläne.

Die EU-Ukraine Association Committee in Trade Configuration (ACTC) hatte am 14. Oktober beschlossen, dass die überarbeitete DCFTA ab dem 29. Oktober in Kraft tritt.

Aktuell informiert QS über erhöhte Aflatoxingehalte.

In den vergangenen Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen zur elektronischen Aufzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen.

Die EU-Omnibus-Initiative I (2025/0045(COD)) strebt eine Entlastung bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) an.

Die Entscheidung über Fludioxonil wurde erneut verschoben – auch dank unseres intensiven Lobbyeinsatzes. Die Abstimmung wird nun frühestens im März 2026 erwartet.

Die Diskussion um Fußnote 1 (FN1) bleibt komplex: Die Kommissionsvorschläge sind uneinheitlich, und die Haltung der Mitgliedstaaten im SCoPAFF ist weiterhin offen.

Am 17. Oktober 2025 wurde die reformierte CBAM-Verordnung (EU) 2025/2083 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 20. Oktober 2025 in Kraft getreten.
29. Januar 2026