Kategorie: Fach-Rundschreiben

Verlängerung der EUDR-Umsetzungsfrist und nächste Schritte

Der Trilog zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament hat sich gestern positiv auf eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums der EUDR um ein weiteres Jahr bis zum 30. Dezember 2026 verständigt, wobei für Mikro- und Kleinunternehmer eine zusätzliche Frist von sechs Monaten eingeräumt wird.

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Deutliche Änderungen bei der Anwendung von Biozid-Produkten im eigenen Unternehmen (TRGS 540 und Sachkundepflicht)

Wir weisen Sie auf die wichtigen Konkretisierungen und Verschärfungen hin, die sich aus der Veröffentlichung der neuen Technischen Regeln TRGS 540 „Verwendung von Biozid-Produkten – Grundanforderungen“ (im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 21. November 2025) sowie den Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Verwendung von Bioziden im eigenen Unternehmen ergeben.

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29. Januar 2026

HAMBURG BÖRSE 2025